Studienplatzklage Sommersemester 2008?

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Der nachstehende Artikel gibt einen Ausblick auf die Studienplatzklageverfahren für das Sommersemester 2008. In der Tradition meiner semesterweise veröffentlichten Artikelserie - vgl. bislang

Studienplatzklage Wintersemester 2007 / 2008?

Rolf Tarneden
Partner
seit 2004
Rechtsanwalt
Köbelinger Str. 1
30159 Hannover
Tel: 0511. 220 620 60
Web: http://www.tarneden.de
E-Mail:
Ausländerrecht, Strafrecht, Hochschulrecht, Verkehrsrecht

Studienplatzklage-Sommersemester-2007?

Studienplatz durch Studienplatzklage WS 2006/2007?

Studienplatzklage Sommersemester 2006?

hier im Ratgeber - werden dieses Mal folgende Fragen in den Mittelpunkt gestellt.



1. Wo kann ich in ZVS.studiengängen im Sommersemester 2008 klagen?

2. Welche Bundesländer haben das größte Bildungsangebot?

3. In welchen Bundesländern gibt es (noch) keine Studiengebühren?

4. Die Beachtung welcher Fristen kann nützlich für mich sein?

5. Wann sollte ich mich (anwaltlich) beraten lassen?



1. Wo kann ich in ZVS.studiengängen im Sommersemester 2008 klagen?

Über die ZVS werden zum Sommersemester die Studienplätze für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Biologie und Psychologie vergeben. Nachstehend ein Überblick über das Studienplatzangebot, das über die ZVS vergeben wird, nach Studiengang und Studienort mit Angabe des Bundeslandes, in dem die Hochschule liegt. Das Bundesland ist deswegen angegeben, weil das Hochschulzulassungsrecht zahlreiche Besonderheiten im Landesrecht hat. Wer von der ZVS einen Ablehnungsbescheid erhält, kann auf Zulassung des jeweiligen Studienganges mit der Kapazitätsklage klagen.

Studienplatzklage (Kapazitätsklage) Humanmedizin Sommersemester 2008

Berlin-Charité - Berlin
Erlangen / Nürnberg - Bayern
Würzburg - Bayern
Gießen - Hessen
Göttingen - Niedersachsen
Köln – Nordrhein-Westfalen
Münster - Nordrhein-Westfalen
Mainz - Rheinland-Pfalz
Tübingen- Baden-Württemberg

Studienplatzklage (Kapazitätsklage) Biologie Sommersemester 2008

Mainz – Rheinland Pfalz

Studienplatzklage (Kapazitätsklage) Zahnmedizin Sommersemester 2008

Berlin - Charité - Berlin
Erlangen / Nürnberg - Bayern
Regensburg - Bayern
Würzburg - Bayern
München - Bayern
Freiburg - Baden-Württemberg
Tübingen - Baden-Württemberg
Ulm - Baden-Württemberg
Gießen - Hessen
Marburg - Hessen
Göttingen - Niedersachsen
Mainz - Rheinland-Pfalz
Münster - Nordrhein-Westfalen

Studienplatzklage (Kapazitätsklage) Psychologie Sommersemester 2008

Frankfurt/M.- Hessen
Würzburg - Bayern

Studienplatzklage (Kapazitätsklage) Pharmazie Sommersemester 2008

Berlin FU - Berlin
Bonn - Nordrhein-Westfalen
Münster - Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf - Nordrhein-Westfalen
Braunschweig - Niedersachsen
Frankfurt/M. Hessen
Marburg - Hessen
Greifswald - Mecklenburg-Vorpommern
Kiel - Schleswig-Holstein
Mainz - Rheinland-Pfalz
Würzburg - Bayern
München - Bayern
Saarbrücken – Saarland
Tübingen - Baden-Württemberg

2. Welche Bundesländer haben das größte Bildungsangebot?

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen bieten die meisten Hochschulstandorte an. Das überrascht wenig, da sie zu den größten und bevölkerungsreichsten Bundesländern in Deutschland zählen.

Für den Studienplatzkläger ist die Auswahl des Bundeslandes aus verschiedenen Gründen interessant.

Zum einen ist die regionale Bindung von Bedeutung. Oftmals veranlassen private Gründe, häufig familiäre Bindungen, das Verbleiben in einem bestimmten Bundesland.

Für diejenigen Studienplatzkläger, die nicht ortsgebunden sind, können für die Auswahl zwei Kriterien bedeutsam sein, nämlich:

In welchem Bundesland werden Studiengebühren erhoben (sogleich 3). ?

Welche Fristen gelten in welchem Bundesland (sogleich 4.)?

3. In welchen Bundesländern gibt es (noch) keine Studiengebühren?

Ein wichtiges Kriterium für die Auswahl der Universität ist, ob das Land am Studienort Studiengebühren erhebt. Soweit hier bekannt, sieht die Situation in den 16 Bundesländer wie folgt aus:

3.1. Folgende Bundesländer erheben zur Zeit keine Studiengebühren

Schleswig-Hostein
Berlin
Brandenburg
Mecklenburg Vorpommern

3.2. Folgende Bundesländer erheben zur Zeit Studiengebühren

Niedersachsen
Sachsen
Hessen
Bayern
Bremen
Hamburg
Rheinland-Pflalz
Sachsen-Anhalt
Nordrhein-Westfalen
Thüringen
Baden-Württemberg
Saarland

3.3. Folgende Bundesländer erheben Studiengebühren lediglich für Langzeitstudenten, Zweitstudium, Überziehung des Studienkontos…

Sachsen
Thüringen
Rheinland-Pfalz
Sachsen-Anhalt
Bremen

Abschließend ist anzumerken, dass die vorstehend zusammengestellten Informationen hinsichtlich der Studiengebühren nach besten Wissen zusammengestellt sind, Irrtümer bleiben vorbehalten. Da Studiengebühren politisch stark umstritten sind, sind Änderungen der Rechtslage immer möglich. Es ist daher konkret in jedem Einzelfall zu prüfen, ob und ggf. welche Gebühren am Orte erhoben werden.

4. Die Beachtung welcher Fristen kann nützlich für mich sein?

Folgende Länder setzen die Einleitung der Kapazitätsverfahren unter Fristen für das Sommersemester:

Berlin: 01.04.
Sachsen-Anhalt: 15.01.
Niedersachsen: 15.04.
Baden-Württemberg: 15.01.
Bayern: 30.11./15.01.

Auch in anderen Bundesländern sind hinsichtlich der Fristen Besonderheiten zu beachten.

Wer rechtzeitig seine Anträge stellt, kann exklusiv in der jeweiligen Bewerberkonkurrenz, die bis zum Stichtag seine Bewerbung eingereicht hat, um einen Studienplatz streiten. Antragsteller, die sich bei den anderen Hochschulen nach Ablauf dieser Frist bewerben, bewegen sich in aller Regel in einer größeren Bewerberkonkurrenz und haben deswegen – zumindest dann, wenn Studienplätze in einem Losverfahren verlost werden – schlechtere Chancen.

Berlin ist aus meiner Sicht deshalb für all diejenigen besonders interessant, die eine frühe Ausschlussfrist verbinden wollen mit der Freiheit von Studiengebühren.

Wer besonders von Fristen profitieren möchte, sollte sich bevorzugt für Bayern und Baden-Württemberg interessieren. Sachsen-Anhalt fällt mangels Studienangebot zum Sommersemester 2008 hier aus dem Rahmen.

5. Wann sollte ich mich (anwaltlich) beraten lassen?

Je früher desto besser. Maßgeschneidert und den Bedürfnissen des jeweiligen Interessenten angepasst soll die Entscheidung für eine / die Studienplatzklage (-n) sein. Je früher die Beratung erfolgt, desto größer sind die Möglichkeiten.

Wichtige Informationen zu den Kosten der Studienplatzklage und den (je nach Bundesland) gravierenden Kostenunterschieden finden sie hier sowie hier .

Wichtige Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie in meinem Artikel Studienplatzklage Sommersemester 2007, hier im Ratgeber.

Wenn Sie Interesse haben, nehmen Sie Kontakt zu mir auf.


Rolf Tarneden
Rechtsanwalt
tarneden@tarneden-inhestern.de

Rechtsanwaltskanzlei
Tarneden & Inhestern
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