Thema Zweitstudium - Nach BWL noch Medizin?

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Nicht wenige Akademiker haben spätestens mit Abschluss ihres Studiums Zweifel an der Wahl ihrer wissenschaftlichen Ausbildung. Andere hatten eigentlich schon immer den Wunsch etwas anderes zu studieren. Beide Gruppen teilen den Wunsch, ein zweites Studium aufzunehmen.

Insbesondere für all diejenigen Studiengänge, die zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) vergeben werden, bestehen zur Umsetzung dieses Wunsches besondere Voraussetzungen.

Zweitstudienbewerber werden bei der Vergabe der Studienplätze innerhalb einer besonderen Quote berücksichtigt. Nur 3% der festgesetzten Studienplätze sind an Zweitstudienbewerber zu vergeben. Dies hat zur Folge, dass die Zweitstudienbewerber nicht in Konkurrenz mit den Erststudienbewerbern stehen. Gleichzeitig bedeutet dies, dass für die Verteilung der Studienplätze die Zweitstudienbewerber miteinander verglichen werden. Um eine Rangordnung zwischen den Bewerbern zu erstellen, wird eine Messzahl ermittelt. Die Messzahl setzt sich aus den Punkten, die für den Abschluss des Erststudiums vergeben werden und den Punkten, die sich aus den Gründen für das Zweitstudium ergeben, zusammen. Darüber hinaus können bis zu zwei Punkte aus sozialen Gesichtspunkten hinzugerechnet werden, etwa wenn nach einer Familienphase die Wiedereingliederung oder der Neuseinstieg in das Berufsleben angestrebt wird.

Für das Erststudium werden zwischen vier (Abschluss mit „sehr gut“) und einem Punkt (Abschluss mit „ausreichend“ oder Note nicht nachweisbar) vergeben. Die unterschiedlichen Gründe, die für ein Zweitstudium sprechen, werden in verschiedenen Gruppen zusammengefasst. Dabei geht die Kategorisierung von zwingenden beruflichen Gründen (neun Punkte) und wissenschaftlichen Gründen (sieben bis elf Punkte) bis zu sonstigen Gründen (ein Punkt). In welche Gruppe der Zweitstudienbewerber einzuteilen ist, hängt von den individuellen Umständen ab. So können zwingende berufliche Gründe nur von denjenigen Bewerbern in Anspruch genommen werden, die einen Beruf anstreben, für den der Abschluss beider Studiengänge zwingend erforderlich ist, beispielsweise Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurg. Für wissenschaftliche Gründe bedarf es eines Gutachtens der Universität, an der bevorzugt studiert werden soll. Hier ist es wichtig, ein aussagekräftiges Gutachten zu erhalten. Aus diesem sollten die besonderen wissenschaftlichen Gründe hervorgehen und der wissenschaftliche Mehrwert des Zweitstudiums erkennbar sein. Im Übrigen gilt, dass der Antrag auf die Anforderungen der einzelnen Gruppen möglichst genau abzustimmen ist. So kann die bestmöglichste Punktausbeute erreicht werden.

Weil von der Einstufung in die Gruppen der Erfolg der Studienplatzbewerbung wesentlich abhängt, ist es ratsam, sich vor der Bewerbung eingehend beraten zu lassen.

Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass in vielen Bundesländern auch für Zweitstudienbewerber die Möglichkeit einer Studienplatzklage besteht.

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