04/2025: Chromorange Photostock-Abmahnung durch Rechtsanwalt Klaus Wildmoser wegen Urheberverstoß erhalten?

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Auch im April 2025 erreichen uns Anfragen von Betroffenen, die eine Abmahnung durch den Rosenheimer Rechtsanwalt Klaus Wildmoser im Auftrage der Chromorange Photostock (Reinhold Tscherwitschke) erhalten haben. Wir geben Tipps und Ratschläge für Betroffene:

Das Wichtigste vorab:

Bitte nehmen Sie die Abmahnungen von Rechtsanwalt Klaus Wildmoser für die Chromorange Photostock ernst. Es handelt sich weder um Betrug noch um Abzocke.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: https://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 19 Std. Stunden

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Klaus Wildmoser aus Rosenheim mahnt derzeit für die Chromorange Photostock ab. Den Betroffenen wird in dem Abmahnschreiben der Vorwurf unterbreitet, ein oder mehrere Fotografien, an denen Chromorange die entsprechenden Rechte haben soll, über das Internet (z. B. auf der eigenen Webseite oder Facebook) ohne Zustimmung der Chromorange verwendet und dadurch gegen geltendes Urheberrecht verstoßen zu haben. Wir beraten und vertreten bereits seit 2016 Mandantinnen und Mandanten gegen Chromorange.

Erst vor wenigen Tagen hat uns wieder ein ganz aktuelles Abmahnschreiben von einem Betroffenen erreicht. Das aktuellste mir vorgelegte Schreiben datiert vom 31.03.2025 mit Fristsetzung zur Zahlung bis zum 14.04.2025 sowie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 21.04.2025.

1. Was fordert Rechtsanwalt Klaus Wildmoser für die Chromorange Photostock

Rechtsanwalt Wildmoser verlangt in dem aktuellen Abmahnschreiben vom 31.03.2025 folgendes:

  • Beseitigung von Urheberverletzungen (Entfernung von Fotos von der Webseite des Abgemahnten
  • Schadensersatz in Höhe sowie der Rechtsanwaltskosten in nicht unerheblicher Höhe zahlen 

In dem Schreiben vom 31.03.2025 verlangt Rechtsanwalt Wildmoser die Nutzung eines einzigen Bildes eine Gesamtsumme von 4.421,32 €.

2. Abmahnung von Rechtsanwalt Wildmoser für die Chromorange Photostock erhalten, was nun?

Zunächst sollten Sie bitte Ruhe bewahren.

Wichtig ist zunächst, die Fristen einzuhalten, aber Sie sollten nicht vor einer anwaltlichen Prüfung die beigefügten Schreiben unterzeichnen oder gar die geforderten Abmahnkosten anstandslos zahlen.

Bei der individuellen Prüfung Ihrer Situation können wir Ihnen gerne weitere Handlungsalternativen aufzeigen. Sollten die Vorwürfe unzutreffend sein, könnte die Forderung unter Umständen sogar insgesamt zurückgewiesen werden.

Aber auch falls die Forderung leider berechtigt sein sollte, empfehlen wir nicht anstandslos zu zahlen. Gerne helfen mein Team und ich Ihnen dabei als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht weiter.

Die Kanzlei Dr. Newerla hat sich bereits seit fast 17 Jahren auf die Abwehr von Abmahnungen (insbesondere aus dem Bereich des Urheberrechts) spezialisiert und daher wissen wir genau, wie man richtig reagiert, um das wirtschaftlich sinnvollste Ergebnis für Sie zu erzielen.

Es ist uns auch schon gelungen, die Forderung von Chromorange vollständig abzuwehren.

3. Falls Vorwürfe berechtigt sind = an außergerichtliche Einigung denken

Auch falls die Vorwürfe leider berechtigt sein sollten, können wir in den meisten Fällen eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen, mit der Sie zusammen mit unserem Honorar (günstiger Festpreis) und der Vergleichszahlung an die Gegenseite ein gutes Stück unter dem Betrag liegen, der in dem Abmahnschreiben von Ihnen gefordert wird. Zudem können wir die Angelegenheit rechtssicher für Sie erledigen.

4.Erste-Hilfe-Tipps bei Erhalt eine Chromorange-Abmahnung 

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu Chromorange oder Rechtsanwalt Wildmoser auf!
  • Zahlen Sie nicht vorschnell die Abmahnkosten ohne vorherige anwaltliche Prüfung!
  • Halten Sie unbedingt die Fristen ein!
  • Geben Sie nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung ab!
  • Nutzen Sie die kostenfreie schriftliche Ersteinschätzung oder das kostenlose Erstgespräch bei der Kanzlei Dr. Newerla!

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Klaus Wildmoser für Chromorange wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoß an Lichtbildern bzw. Fotos erhalten haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt zur Kanzlei Dr. Newerla auf.

5. Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder kostenfreie Erstberatung mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!

Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben gerne per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de) zu und wir lassen Ihnen gerne unverbindlich eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung zukommen.

Oder rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter 0471/483 99 88 0 an.

Sofern es Ihnen möglich ist, bitten wir Sie uns vor dem kostenlosen Erstgespräch das Abmahnschreiben per E-Mail zuzusenden, damit wir uns optimal auf Ihren persönlichen Fall vorbereiten können.

Wir vertreten Sie gerne bundesweit und das zum günstigen Festpreis!

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
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