3 Sterne Google Bewertungen löschbar? Auch dies ist möglich, wir informieren!
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, 3, Sterne, Google, Bewertung, löschenAuch 3 Sterne-Bewertungen auf Google sind löschbar, sofern ein Grund zur Löschung besteht
In meiner Beratungspraxis kommen rund um das Thema Google Bewertungen regelmäßig auch 3-Sterne-Bewertungen und die Frage, ob man diese auch löschen kann, zur Sprache.
Die gute Nachricht vorweg: Auch 3-Sterne-Bewertungen lassen sich löschen, sofern diese unberechtigt sind.
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Warum 3-Sterne-Google-Bewertungen löschen?
Es empfiehlt sich, auch über die Löschung von Google Bewertungen mit 3 Sternen nachzudenken. Die ein oder andere 3-Sterne-Bewertung kann zwar durchaus authentisch wirken, es ist aber kein vernünftiger Grund erkennbar, weshalb unberechtigte 3-Sterne-Bewertungen auf Google einfach akzeptiert werden sollten. In der Summe können auch 3-Sterne Bewertungen den Bewertungsdurchschnitt auf Google stark nach unten ziehen.
Wann ist eine Google Bewertung mit 3 Sternen löschbar?
Eine Möglichkeit zur Löschung besteht immer dann, wenn ein Grund zur Löschung besteht. Ein solcher Grund liegt dann vor, wenn die Bewertung gegen die Google Inhaltsrichtlinien und die Bewertung gegen geltendes Recht verstößt (z. B. unwahre Tatsachenbehauptungen und unzulässige Schmähkritik beinhaltet).
Unberechtigte Google Bewertungen mit 3 Sternen können und sollten bei Google gemeldet werden, um eine Löschung herbeizuführen. Hierbei ist es wichtig, den Löschantrag rechtlich richtig zu begründen (also insbesondere die einschlägigen Gesetze, aber auch entsprechende Rechtsprechung/Urteile zu nennen), damit die maximalen Erfolgsaussichten auf eine Löschung bestehen.
Unberechtigte 3-Sterne-Bewertung auf Google erhalten, was nun?
Gerner sind wir auch Ihnen dabei behilflich, Ihre unzulässigen 3-Sterne-Bewertungen löschen zu lassen!
Im Zusammen mit der Löschung von unberechtigten 3-Sternebewertungen kennen wir alle Argumentationen und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote zu erreichen.
Unverbindliches und kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!
Nutzen Sie gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch Ihre unberechtigten 3-Sterne-Google-Bewertungen löschen lassen können.
Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf der Plattform.
Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 48.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter schlechter/ unberechtigter Google Bewertung). Wir reichen die Löschanträge bei Google innerhalb von 24 Stunden ab Beauftragung ein.
Wenn auch Sie eine oder mehrere unzulässige 3-Sterne-Bewertungen auf Google erhalten haben und diese dringend entfernen lassen möchten, besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen lassen.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
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