AG Hamburg senkt den Streitwert bei Filesharing-Abmahnungen auf 1000.- €
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Streitwert, Filesharing-Abmahnungen, Urheberrecht, Abmahnung, EmpfängerGericht begrenzt den Streitwert auf 1000.- € für private Abmahnungsempfänger
Es ist ein längst bekanntes Thema: Seit Jahren setzen viele Abmahnanwälte und auch Gerichte den Streitwert für Filesharing-Abmahnungen im privaten Bereich auf mehrere tausend Euro fest. Die Folge: Hohe Anwalts- und Gerichtskosten.
Anders das Amtsgericht Hamburg. Das AG hat in einem ganz aktuellen Hinweisbeschluss vom 24.07.2013 (Az. 31A C 109/13) den Streitwert für Filesharing im privaten Bereich auf 1000.- € festgesetzt.
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Diese Entscheidung ist fortschrittlich und aus meiner Sicht zu begrüßen. Lange genug sind Opfer von Abmahnungen mit teilweise überhöhten Gebührenforderungen (resultierend aus im Einzelfall überhöhten Streitwerten) zur Kasse gebeten worden.
Sofern auch Sie eine Abmahnung (Urheberrecht, Filesharing, Markenrecht, Wettbewerbsrecht) erhalten haben sollten, können Sie mich gerne für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren und mit Ihren ganz persönlichen Fall schildern. Auf Wunsch helfe ich Ihnen sehr gerne zum günstigen Festpreis.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
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