Abenteuer Everglades 3D – Die Manatis des Crystal River - Schulenberg und Schenk verschickt Abmahnungen

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Hamburger Rechtsanwälte fordern strafbewehrte Unterlassungserklärung und € 850

Die Universum Film GmbH hat die Anwälte Schulenberg und Schenk beauftragt Filesharer, die die Dokumentation „Abenteuer Everglades 3D – Die Manatis des Crystal River" in Filesharing-Börsen geteilt haben, mit Abmahnungen zu verfolgen. Abgemahnte werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und zzgl. Schadensersatz in Höhe von € 850,00 zu bezahlen.

Die Schulenberg und Schenk Abmahnung ist keine Abzocke

Ein ermittelndes IT-Unternehme kann in der Regel belegen, dass „Abenteuer Everglades 3D – Die Manatis des Crystal River" über Ihren Anschluss angeboten wurde. Ein erlaubtes öffentliches zugänglich machen nach § 19a UrhG ist nur mit Zustimmung der Universum Film GmbH möglich. Mit dem in § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG geregelten urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch kann die Rechtsinhaberin ihr legitimes Interesse durchsetzen künftiges Filesharing zu unterlassen. Der Zahlungsanspruch gliedert sich nach § 97 a UrhG in Anwaltskosten und Schadensersatz. Grundsätzlich handelt es sich bei dem Schreiben also nicht um versuchten Betrug!

Muss jeder „Abenteuer Everglades 3D"-Abgemahnte zahlen?

Nein! Verantwortlich ist nur wer „Abenteuer Everglades 3D – Die Manatis des Crystal River" selbst hochgeladen hat (Täter) oder anderen Zugang zum Anschluss verschafft hat ohne Filesharing zu untersagen (Störer). Waren Sie zum ermittelten Tatzeitpunkt außer Haus kann die Tätervermutung entfallen. Die Störerhaftung entfällt nach neuester Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch ohne vorhergehende Belehrung, wenn der Ehepartner oder ihr volljähriges Kind den Upload veranlasst haben.

Soll ich die Unterlassungserklärung abgeben?

Die beigelegte Unterlassungserklärung ist oft zu weit gehend. Sie sollten hierfür dringend einen Fachanwalt für Urheberrecht zu Rate ziehen! Hüten Sie sich vor Anti-Abmahn-Anwälten, die Ihnen raten eine „modifizierte Unterlassungserklärung" abzugeben, ohne zuvor Ihre Verantwortlichkeit zu prüfen. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung bindet Sie lebenslänglich und löst bei jedem künftigen Verstoß eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 aus. Geben Sie diese ungeprüft ab, berauben Sie sich eventuell bestehender Verteidigungsmöglichkeiten.

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