Abgemahnt als illegaler Filesharer/Tauschbörsennutzer?

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Wer ohne Anwalt anruft, Urteil gegen Rasch Rechtsanwälte

".. .nichts ohne meinen Anwalt"! Stattdessen versuchte eine von Rasch Rechtsanwälten Abgemahnte, "auf eigene Faust" dort anzurufen. Folge: Sie wurde verklagt, da sie angeblich am Telefon einen Vergleich über 1200 Euro abgeschlossen hätte. Zwar verloren in diesem Fall die Rasch Rechtsanwälte in dem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg vom 26. Juli 2010, 205 C 67/10.

Aus dem Vorfall wird allerdings sehr deutlich, wie gefährlich ein Anruf ohne anwaltliche Vertretung in eigener Sache für Abgemahnte werden kann. Die Rasch Rechtsanwälte hatten hier zwei Anschlussinhaber abgemahnt. Davon hatte nach Ansicht der Rasch Rechtsanwälte die eine Anschlussinhaberin, die angerufen hatte, in ihrem Telefonat einen Vergleich geschlossen. Verklagt worden waren dann beide Anschlussinhaber, die Anruferin als Beklagte zu 1), der zweite Anschlussinhaber als Beklagter zu 2).

Amrei  Viola Wienen
Rechtsanwältin
Kurfürstendamm 125 A
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Tel: 030 390 398 80
Web: http://www.kanzlei-wienen.de
E-Mail:
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Nach Ansicht des Gerichts bestand aber schon deshalb kein Anspruch gegen den anderen Anschlussinhaber aus einem Vergleich, da die Anruferin (Beklagte zu 1) nicht in Vollmacht des zweiten Anschlussinhabers (Beklagter zu 2) gehandelt hatte. Auch gegen die Anruferin stand der Klägerin dem Urteil zufolge kein Anspruch auf Zahlung von 1200 Euro aus einem Vergleich zu.

Es sei der Abschluss des Vergleichs von der Klägerin nicht hinreichend substantiiert vorgetragen worden, während die Beklagte zu 1) dazu sehr substantiiert vorgetragen hätte. Der Abschluss des Vergleichs hätte danach unter dem Vorbehalt der Übersendung des schriftlichen Vergleichs gestanden.

Fazit

Der Fall zeigt deutlich, welche erheblichen Risiken ein Anruf in eigener Sache für Abgemahnte ohne anwaltliche Vertretung in sich birgt. Lassen Sie sich daher besser anwaltlich beraten und vertreten.