Abmahnnung durch RA Sebastian wegen des Chartsamplers "Kontor Top Of The Clubs Vol. 61"

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Anwalt mahnt für die DigiRights Administration GmbH Urheberrechtserletzungen an Sampler ab

Der Berliner Rechtsanwalt Sebastian verfolgt weiterhin angebliche im Internet begangene Urheberrechtsverletzungen und behauptet in seinen Abmahnungen, die Darmstädter Firma DigiRights Administration GmbH sei Inhaberin von urheberrechtlich geschützten Rechten. Betroffen ist derzeit der mit 60 Liedern bestückte SamplerKontor Top Of The Clubs Vol. 61“.

Rechtsanwalt Sebastian wirft den Empfängern die Beteiligung an einem Filsharingnetzwerk vor, in deren Folge sie die Musik ohne Berücksichtigung von Urheberrechten Dritten öffentlich zu Verfügung gestellt haben.

Innerhalb kurzer Frist verlangt er die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zudem die Zahlung eines Schadensersatzes von 2.400 €. Diese immense Summe begründet der Rechtsanwalt mit der Vielzahl der Lieder und somit auch der Urheberrechtsverletzungen.

 Für den Fall, dass Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir,

  • diese ernst zu nehmen,

  • die Frist zu beachten und sich innerhalb der Frist anwaltlichen Rat einzuholen,

  • die Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben,

  • nichts ohne Absprache zu zahlen,

  • keinen Kontakt zu Rechtsanwalt Sebastian aufzunehmen,

Übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben nebst Anlagen zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sogleich per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

Unser Ziel wird es sein, nichts oder weniger an die Abmahnkanzlei zu bezahlen. Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.