Abmahnung 2011

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Auch für das neue Jahr ist nicht damit zu rechnen, dass die Abmahnwelle großartig abnimmt.

Haben einige Abmahnanwälte vor Weihnachten noch Vergleichszahlung von 100 Euro oder 99 Euro angeboten, bleibt abzuwarten, ob man sich auch in diesem Jahr noch daran gebunden fühlt.

Steffan Schwerin
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seit 2009
Rechtsanwalt
Golmsdorfer Str. 11
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Tel: 036412692037
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Zivilrecht, Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht

Eines wird durch solche Angebote deutlich: die Abmahner tappen oft im Dunkeln, verschicken Blind-Abmahnungen und sind auf jeden Cent angewiesen.

Die Rechtsprechung hat sich auch noch nicht verfestigt, sodass genügend Streitstoff besteht und die Abmahnschreiben wieder seitenweise sinnlos Papier befüllen werden.

Mittlerweile hat sich selbst bei „alt-eingesessenen“ Abmahnanwälten der Schlendrian eingeschlichen. Werden heute noch modifizierte Unterlassungserklärungen angenommen, werden diese Morgen in einem anderen Fall nicht mehr akzeptiert. Begründen kann der Abmahnanwalt dies nicht, aber es macht offenbar Spaß, die Sache unnötig in die Länge zu ziehen.

Nach wie vor gilt es aber, sich nicht allein gegen die Abmahnanwälte zur Wehr zu setzen und voreilig irgendwelche Unterlassungserklärung abzugeben.

Sie sollten immer einen kundigen Anwalt beauftragen, der Sie in solchen Fällen unterstützt, mit Bedacht auf die Abmahnschreiben reagiert und das Beste rausholt.

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

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