Abmahnung Brisby & Jingles - L´Amour Toujours durch Fuhrmann Wallenfels iAd Baseprotect UG

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Abmahnung Brisby & Jingles - L'Amour Toujours durch Fuhrmann Wallenfels iAd Baseprotect UG

Im Jahre 2009 lies die Andorfine Music Diederiks & Waldt GbR Rechtsverletzungen an urheberrechtlich geschützten Musikwerken im Internet verfolgen. Aktuell werden wiederum urhberrechtlich relevante Verstöße an Musikwerken, an denen die Andorfine Music Diederiks & Waldt GbR die Rechte besitzt verfolgt. Allerdings wurden die Rechte zur Verwertung und zur Verfolgung illegaler Downloadangebote an Musikwerken der Andorfine Music Diederiks & Waldt GbR nunmehr an die Baseprotect UG übertragen.

Die Baseprotect UG ist eine Anti-Piraterie-Unternehmergesellschaft mit Sitz in Kaiserslautern, die nach der anffänglichen Verfolgung von Rechtsverstößen an Filmwerken und Computerspielen nunmehr auch Verletzungshandlungen an Musikwerken verfolgt. Die Ermittlungen der Baseprotect richten sich u.a. auf Verletzungshandlungen in sog. Internet Tauschbörsen an dem Musikstück Brisby & Jingles - L'Amour Toujours. Der Dancemusic Track Brisby & Jingles - L'Amour Toujours erfuhr Ende April 2010 seine Vertriebsveröffentlichung.

Markus Rassi Warai
Rechtsanwalt
Viktoriastr. 36
32423 Minden
Tel: 0571 3856572
Web: http://www.rechtsanwaltskanzlei-warai.de
E-Mail:
Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Mediation

Im Rahmen der Ermittlungen von Rechtsverletzungen über das Internet verwendet die Baseprotect UG auf eine spezielle Software, zur Erhebung von externen IP Adressen, die mit einer illegalen Verbreitung des Musikwerks Brisby & Jingles - L'Amour Toujours in Zusammenhang stehen.

Die zivilrechtlichen Ansprüche der Baseprotect UG macht die Kanzlei Fuhrmann Wallenfels aus Frankfurt am Main geltend. Dabei werden aufgrund der Rechtsverletzung an dem Musikwerk Brisby & Jingles - L'Amour Toujours von der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels zum Einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und zum anderen die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes iHv. 450 EUR verlangt.

Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr sollte die von der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels in der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung möglichst nicht ungeprüft unterzeichnet werden. Denn für den Abgemahnten stellt die Abgabe jener der Abmahnung beigefügten vorgefertigten Unterlassungserklärung nach der Rechtsauffassung zahlreicher Gerichte ein abstraktes Schuldanerkenntnis iSd. § 781 BGB dar. Vor allem Internetanschlussinhaber, die mit das in der Abmahnung gerügte Verhalten nicht in eigener Person vorgenommen haben, würde sich durch eine Abgabe der vorgefertigten Unterlassungserklärung unter Umständen an eine für sie nachteilige Erklärung binden.

Beachtung finden sollte die von der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels gesetzte Frist zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr, um drohenden weitreichenden Nachteilen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zu entgehen.

Nicht selten nimmt die Abmahnung bezug auf eine Verletzung an dem Musikwerk Brisby & Jingles - L'Amour Toujours, wobei das Musikwerk lediglich ein Bestandteil einer Sammlung verschiedener Musikwerke (wie z.B. den German Top 50 Dance Charts ) sein soll. Das bedeutet, dass in dem "Container", in welchem sich das Musikstück Brisby & Jingles - L'Amour Toujours befunden haben soll, weitere geschützte Werke zu finden sind. Vor diesem Hintergrund ist einem betroffenen Anschlussinhaber die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt zu empfehlen.