Abmahnung Bushido durch Bindhard Fiedler Rixen Zerbe

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Abmahnung Bushido durch Bindhard Fiedler Rixen Zerbe

Die Rechtsanwälte der Bindhard Fiedler Rixen Zerbe mit Sitz in Singen mahnen im Auftrag von Bushido, bürgerliche Name Anis Mohamed Ferchchi, angebliche Urheberrechtsverletzungen an geschützten Tonaufnahmen ab.

Laut Angaben der Rechtsanwälte Bindhard Fiedler Rixen Zerbe ist Herr Anis Mohamed Ferchchi ausschließlicher Rechteinhaber an den streitgegenständlichen Tonaufnahmen.

Johannes von Rüden
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel: 030 / 200 590 770
Web: http://www.rueden.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Den Abgemahnten wird das Anbieten eines im Schreiben genannten Musikstücks in sog. P2p Netzwerken (bittorrent) oder auch Tauschbörsen vorgeworfen.

Aktuell abgemahnt werden z.Z. insbesondere die Titel:

  • Bushido prod. Sonny Black & Frank White: Carlo Cokxxx Nutten
  • Bushido prod. Sonny Black & Franck White: Eine Chance/ zu Gangsta auf Bravo Black Hits Vol. 21

Das Schreiben enthält neben dem angeblichen Tatzeitpunkt, sowie der IP-Adresse des Abgemahnten, eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Zur abschließenden Erledigung der Angelegenheit wird zur Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 500,00 EUR aufgefordert.

Von einer ungeprüften voreiligen Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung raten wir, Abstand zu nehmen. Sie erkennen durch Ihre Unterschrift nicht nur die Verletzungshandlung in vollem Umfang an, sondern setzen sich zudem der Gefahr von Folgeabmahnungen aus. Regelmäßig sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen zu weit und können deutlich eingeschränkt werden. Konkret bezifferte Vertragsstrafen stellen eine weiteres unnötiges Risiko dar.

Schließlich sollten Sie nicht überstürzt die Zahlung des angebotenen Pauschalbetrags ohne vorherige Überprüfung veranlassen.

Unter keinen Umständen sollten Sie jedoch die meist kurz bemessene Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen lassen und untätig bleiben, da sonst eine einstweilige Verfügung mit erheblich höheren Kosten droht.

Wenden Sie sich deshalb an fachkundige Rechtsanwälte um Ihre Angelegenheit eingehend zu prüfen.

VON RUEDEN
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Telefon: 030 – 200590770
Telefax: 030 – 2005907711
E-Mail: info@rueden.de
www.rueden.de