Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – MIG Film GmbH – "Todesritt nach Jericho"

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Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt im Auftrag der MIG Film GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke in Internet-Tauschbörsen ab. Zu den im Einzelnen betroffenen Filmtiteln zählt auch


„Todesritt nach Jericho“ .

Das streitgegenständliche Filmwerk soll in Tauschbörsen wie „ bitTorrent “ ohne Erlaubnis der MIG Film GmbH, die insoweit über die ausschließlichen Nutzungsrechte verfügen soll, zum Download angeboten worden sein. Dabei kommt es allerdings weniger auf ein aktives „Anbieten“ an, vielmehr werden die Dateien systembedingt bereits während des Herunterladens anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Darin kann ein Verstoß gegen §§16, 19a UrhG zu sehen sein.

Aus dieser Rechtsverletzung macht die Kanzlei FAREDS Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Gefordert wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die pauschale Zahlung von EUR 850. Damit sollen die Ansprüche auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz abgegolten werden.

Für die Erfüllung dieser Forderungen wird eine vergleichsweise knappe Frist gesetzt. Diese sollte allerdings unbedingt beachtet werden. Bei fruchtlosem Fristablauf können die bezeichneten Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden. Entsprechende Verfahren sind zunächst mit einem hohen Kostenaufwand verbunden und sollten unbedingt vermieden werden. Nach unserer Erfahrung lassen sich häufig bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung interessengerechte Lösungen finden.

Um ihre eigene Verteidigungsposition nicht zu gefährden sollte die von der Gegenseite verwendete Original-Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet werden. Viele Gerichte werten entsprechende Erklärungen als Schuldanerkenntnis. Damit verbunden ist in jedem Fall die Verpflichtung zur Zahlung des geforderten Betrages. Nach unserer Rechtsauffassung gehen entsprechende Unterlassungserklärungen über die Erfüllung des im Falle einer tatsächlichen Rechtsverletzung bestehenden Unterlassungsanspruchs des Rechteinhabers hinaus. In welchem Umfang die geltend gemachten Ansprüche bestehen sollte vor einer Reaktion auf das Abmahnschreiben von einem auf dem Gebiet des Urheberrechts uns insbesondere Filesharings kompetenten Rechtsanwalt überprüft werden.

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