Abmahnung: Fristen nicht versäumen

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Abmahnkanzlei kennt keine Skrupel mehr

Die meisten Abmahnkanzleien haben es in der Vergangenheit nicht darauf ankommen lassen, gegen den vermeintlichen Urheberrechtsverletzer mit einer Einstweiligen Verfügung vorzugehen, wenn die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verpasst wurde.

Umso überraschender ist nunmehr das Vorgehen der Abmahnkanzlei BB.

Steffan Schwerin
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Im Jahr 2010 hat diese Abmahnkanzlei ganz groß mitgemischt im Geschäft der Abmahnungen, ist aber mangels Durchsetzungsvermögen nur allzu oft gescheitert.

Als Folge sind Mandanten abgesprungen und die Kanzlei verschwand 2011 in Sachen Abmahnungen in der Versenkung.

In diesem Jahr sind die Abmahnanwälte der Kanzlei BB widererwartend zurückgekehrt und fahren einen völlig neuen – abartig harten – Kurs.

Unsere Mandantschaft soll einen B-Movie über Bittorrent  im Internet verbreitet haben. Urlaubsbedingt wurde die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung um zwei Tage verpasst. Am selben Tag als der Unterzeichner für die Mandantschaft die Unterlassungserklärung gegenüber BB abgab, wurde schon beim LG Köln eine Einstweilige Verfügung beantragt und erlassen.

Sie sehen also, der neue Trend der Abmahnanwälte geht dahin, auf Teufel komm raus, unbeteiligten Bürgern Schaden zuzufügen und viel Geld in die eigene Tasche zu schaufeln.

Der Grundsatz „erst nachdenken, dann handeln“ ist offenbar bei BB nicht bekannt, wird zumindest nicht praktiziert.

Wir dürfen gespannt sein, was Widerspruch und Hauptsacheverfahren zu Tage fördern und wie BB und deren Mandantschaft auf die Strafanzeige reagieren.

Für alle Betroffenen gilt daher umso mehr: Fristen einhalten. Wenn dies nicht möglich ist, umgehend bei den Abmahnanwälten anrufen (so schwer dies auch fallen mag mit solchen Menschen zu sprechen) und Fristverlängerung beantragen.

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

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