Abmahnung Frommer Legal für LEONINE Licensing GmbH The Contractor (Violence of Action) erhalten? Wir helfen!

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Vorsicht! Weitere Filesharing - Abmahnungen im Umlauf

Auch heute wurde uns mal wieder eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal aus München vorgelegt. Konkret bezieht sich dieses Abmahnschreiben auf den Film The Contractor (Violence of Art).

Auftraggeber des Abmahnschreibens ist mal wieder die LEONINE Licensing GmbH (vormals LEONINE Licensing AG).

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: https://www.drnewerla.de
E-Mail:
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 19 Std. Stunden

Erst vor wenigen Tagen haben wir über eine Abmahnung der LEONINE Licensing GmbH berichtet. Hier finden Sie unseren Beitrag:

https://www.123recht.de/ratgeber/urheberrecht-abmahnung/Abmahnung-Kanzlei-Frommer-Legal-im-Auftrag-der-LEONINE-Licensing-GmbH-fuer-den-Film-Three-Thousand-Years-of-Lon-__a159918.html

Dem Empfänger des Abmahnschreibens wird von Frommer Legal der Vorwurf gemacht, den Film The Contractor (Violence of Art) über eine Internettauschbörse (sog. Filesharing) unberechtigterweise zum Download bereitgestellt zu haben.

Was fordert die Frommer Legal?

Die Abmahnung enthält die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Des Weiteren wird dem Adressaten des Abmahnschreibens von Frommer Legal ein Vergleichsangebot in Höhe von 980,60 EUR gemacht.

Ich habe eine Abmahnung erhalten, was ist zu tun?

Sie sollten das Abmahnschreiben von Frommer Legal bitte ernst nehmen. Wir empfehlen insbesondere in Anbetracht sehr weit gehenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Abmahnung von Frommer Legal nicht zu ignorieren und insbesondere die darin gesetzten Fristen nicht ungenutzt verstreichen zu lassen, sondern die Abmahnung zunächst anwaltlich prüfen zu lassen. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.            

Handeln Sie mit fachanwaltlicher Unterstützung!

Wir unterstützen Sie gerne beim Vorgehen gegen die Abmahnung betreffend den Film The Contractor (Violence of Art). Aus unserer jahrelangen Erfahrung aus mehreren hundert Abmahnungsverteidigungen wissen wir, welche Schritte erforderlich sind und wie wir ein wirtschaftlich optimales Ergebnis für Sie erreichen.

Kostenloses Erstgespräch nutzen

Rufen Sie uns gerne für ein kostenlose Erstberatungsgespräch an (0471/483 99 88 0). Gerne können Sie uns auch das Abmahnschreiben per E-Mail (info@drnewerla.de ) zusenden, damit wir uns in Ihren persönlichen Fall einarbeiten können.

Ansonsten streben wir gemeinsam mit Ihnen die Erzielung einer außergerichtlichen Einigung an.

Unser oberstes Ziel dabei:

Kein Geld für die Abmahner!

Wir sind u.a. auf die Abwehr von urheberrechtlichen Abmahnungen spezialisiert. Geben Sie die Sache in unsere Hände, damit die Abmahner nicht zu Ihrem gewünschten Ergebnis kommen.

Wir werden für Sie bundesweit zu fairen Pauschalpreisen tätig.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.drnewerla.de
0471/4839988-0
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
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