Abmahnung Frommer Legal wegen Matrix Resurrections Wir helfen!

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Weitere Abmahnungen von Frommer Legal im Umlauf

Die Kanzlei Frommer Legal mahnt zurzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Matrix Resurrections“ ab.

Worum geht es in der Abmahnung?

Bei dem genannten Film „Matrix Resurrections“ handelt es sich um einen Science-Fiction-Actionfilm aus dem Jahr 2021, welcher eine Fortsetzung zu Matrix Revolutions darstellt.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: https://www.drnewerla.de
E-Mail:
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 19 Std. Stunden

Der Film handelt von Neo, welcher wieder in der Matrix Welt gefangen ist. Er weiß nichts davon und wird geplagt von komischen Erinnerungen. Doch schließlich trifft er einen Mann, der ihn über seine Realität aufklärt.

Dem Abgemahnten wird von Frommer Legal der Vorwurf unterbreitet, den Film Matrix Resurrections über eine Internettauschbörse zum Download bereitgestellt zu haben, dabei adressiert ist immer der Anschlussinhaber des Internetanschlusses. 

Die Forderung von Frommer Legal

Die Abmahnung enthält die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Außerdem wird dem Adressaten ein Vergleichsangebot in Höhe von 938,50 EUR in dem Abmahnschreiben unterbreitet.

Das Vorliegen einer rechtswidrigen Verwendung urheberrechtlich geschützter Filme, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen und festzustellen. Jede Abmahnung bedarf einer Einzelfallbetrachtung. Schadensersatzforderungen und Gegenstandswerte sind zu überprüfen, da diese gegebenenfalls übersetzt sein können. Außerdem ist die Urheberschaft oder die Prüfung der Nutzungsrechteinhaberschaft wichtig. Denn nur der Urheber oder der Inhaber entsprechende Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken kann Schadenersatz fordern! Es ist regelmäßig zu überprüfen, ob der Abmahnende eine entsprechende Lizenzpraxis hat und ob die entgangenen Honorare angemessen erscheinen.

Dies sollte ein spezialisierter Fachanwalt für Urheberrecht für Sie übernehmen. Wir unterstützen Sie hierbei gerne!

Was ist zu tun bei einer Abmahnung von Frommer Legal?

Sie sollten die Abmahnung ernst nehmen. Bewahren sie dennoch Ruhe. Wir empfehlen insbesondere in Anbetracht sehr weit gehenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Abmahnung von Frommer Legal zunächst anwaltlich prüfen zu lassen. Insbesondere die strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte sorgfältig geprüft und nicht ohne weiteres unterschrieben werden, da eine abgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung lebenslänglich gilt und bei Verstößen eine hohe Vertragsstrafe greift.            

Handeln Sie mit Unterstützung!

Wir unterstützen Sie gerne beim Vorgehen gegen die Abmahnung. Aus unserer jahrelangen Erfahrung mit Abmahnungen wissen wir, welche Schritte jetzt erforderlich sind und wie wir eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung mit Ihnen zusammen finden können.

Kostenloses Erstgespräch nutzen

Nutzen Sie dabei die Möglichkeit, die rechtliche Vorgehensweise in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch (0471/483 99 88 0) zu erörtern. Trifft der Vorwurf nicht zu, ist es möglich die Forderung zurückzuweisen. Gerne können Sie uns auch das Abmahnschreiben per E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden, damit wir uns in Ihren persönlichen Fall einarbeiten können.

Ansonsten streben wir gemeinsam mit Ihnen die Erzielung einer außergerichtlichen Einigung an.

Wir helfen Ihnen, das wirtschaftlich beste Ergebnis zu erzielen! Rechtsanwalt Dr. Newerla verteidigt und verhandelt gerichtlich wie außergerichtlich seit 2008 für Sie. Wir sind u.a. auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Geben Sie die Sache in unsere Hände, damit die Abmahner nicht zu Ihrem gewünschten Ergebnis kommen.

Wir werden für Sie zu fairen Pauschalpreisen tätig und das bundesweit.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
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0471/4839988-0
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