Abmahnung Frommer Legal wegen No Sudden Move erhalten? Wir helfen!

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Unterlassungserklärung, Frommer, Sudden, Move, Festpreis
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Die Abmahnwelle aus München rollt weiter

In letzter Zeit häufen sich Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „No Sudden Move“.

Inhalt der Abmahnung

Bei dem genannten Film „No Sudden Move“ handelt es sich um einen Thriller aus dem Jahr 2021

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Der Film spielt im Jahr 1954 und zeigt eine Gruppe von Kleinkriminellen. Zwei Männer werden darin angeheuert einen Diebstahl zu begehen, diese sollen in das Haus des Buchhalters, von dem Automobilhersteller GM, eindringen und Unterlagen stehlen. Es geht dabei um eine Erfindung, die das Automobilgeschäft revolutionieren soll.

Dem Abgemahnten wird dabei vorgeworfen den oben genannten Film über eine Internettauschbörse zum Download bereitgestellt zu haben, dabei adressiert ist immer der Anschlussinhaber des Internetanschlusses. Nach der Rechtsprechung richtet sich gegen den Anschlussinhaber eine tatsächliche Vermutung der Täterschaft. Weiter trifft den Abgemahnten dabei eine sekundäre Darlegungslast, er muss somit ein plausibles, alternatives Tatgeschehen konkret darlegen.

Die Forderung von Frommer Legal

Die Abmahnung enthält die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Außerdem wird dem Adressaten ein Vergleichsangebot über derzeit 938,50 EUR pro Film angeboten.

Das Vorliegen einer rechtswidrigen Verwendung urheberrechtlich geschützter Filme, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen und festzustellen. Jede Abmahnung bedarf einer Einzelfallbetrachtung. Schadensersatzforderungen und Gegenstandswerte sind zu überprüfen, da diese gegebenenfalls übersetzt sein können. Außerdem ist die Urheberschaft oder die Prüfung der Nutzungsrechteinhaberschaft wichtig. Denn nur der Urheber oder der Inhaber entsprechende Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken kann Schadenersatz fordern! Es ist regelmäßig zu überprüfen, ob der Abmahnende eine entsprechende Lizenzpraxis hat und ob die entgangenen Honorare angemessen erscheinen.

Dies sollte ein spezialisierter Fachanwalt für Urheberrecht für Sie übernehmen. Wir unterstützen Sie hierbei gerne!

Was ist zu tun bei einer Abmahnung von Frommer Legal?

Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Bewahren sie dennoch Ruhe. Wir empfehlen insbesondere in Anbetracht sehr weit gehenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung die Abmahnung von Frommer Legal zunächst anwaltlich prüfen zu lassen. Insbesondere die strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte sorgfältig begutachtet werden, da eine abgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung lebenslänglich gilt und bei Verstößen eine hohe Vertragsstrafe greift.            

Handeln Sie mit Unterstützung!

Wir unterstützen Sie gerne beim Vorgehen gegen die Abmahner! Aus jahrelanger Erfahrung mit Abmahnungen wissen wir, welche Schritte jetzt erforderlich sind.

Kostenloses Erstgespräch nutzen

Nutzen Sie dabei die Möglichkeit, die rechtliche Vorgehensweise in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch (0471/483 99 88 0) zu erörtern. Trifft der Vorwurf nicht zu, ist es möglich die Forderung zurückzuweisen. Gerne können Sie uns auch das Abmahnschreiben per E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden, damit wir uns in Ihren persönlichen Fall einarbeiten können.

Ansonsten streben wir gemeinsam mit Ihnen die Erzielung einer außergerichtlichen Einigung an.

Wir helfen Ihnen, das wirtschaftlich beste Ergebnis zu erzielen! Rechtsanwalt Dr. Newerla verteidigt und verhandelt gerichtlich wie außergerichtlich seit 2008. Wir sind u.a. auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Geben Sie die Sache in unsere Hände, damit die Abmahner nicht zu Ihrem gewünschten Ergebnis kommen.

Wir werden für Sie zu fairen Festpreisen tätig und das bundesweit.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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