Filesharing: Unerlaubter Upload von Filmwerken in Tauschbörsen

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Rechtsanwalt Jeff Martin versendet Abmahnungen für Amselfilm und die Kanzlei Schutt Waetke mahnt im Auftrag von TOBIS FILM ab

Trotz der bekannten Folgen, ist der Boom des Filesharings ungebrochen. Dies hat oftmals zur Folge, dass Rechteinhaber gegen diese Art von "versehentlichem Uploads" vorgehen

Beispielhaft handelt es sich aktuell um:

und

  • des RA Jeff Martin für Amselfilm wegen u.a. „Tri bogatyrja na dalnih beregah"

vor.

Diese beiden Kanzleien schicken wieder vermehrt Abmahnungen an eine Vielzahl von Internetnutzern, welche sich angeblich Filme und/oder Musik "illegal" beschafft haben sollen.

Wenn dies auch bei ihnen der Fall ist, sollten Sie zunächst ruhig bleiben und die Abmahnung nicht einfach ignorieren. Dies kann z. B. durch einen möglichen Gerichtsprozess zu einem sehr teuren Ende führen kann.

Welche Forderungen stellen die Abmahnkanzleien?

Sowohl die Kanzlei Schutt Waetke als auch die Kanzlei Martin fordern neben Unterlassung pauschale Abgeltungsbeträge 750 € bzw. 950 € für Anwaltskosten, Schadensersatz und Ermittlungskosten.

Abmahnschreiben sollen großen Druck bei den Betroffenen auslösen

Durch das Zitieren vieler "einschlägiger" Urteile und den Aufbau einer "Einschüchterungskulisse" will man beim Abgemahnten den Eindruck vermitteln, dass es keine Möglichkeit gäbe, ausser den "großzügigen" Vergleich mit dem Abmahner einzugehen.

Vorsicht vor dem in dem Schreiben genannten Pauschalbetrag

Bezüglich des geforderten Pauschalbetrages ist größte Vorsicht geboten. Grundsätzlich kann ein Schadensersatz nur dann vom Anschlussinhaber verlangt werden, wenn dieser selbst, also täterschaftlich geladen hat. Sind für den Upload andere, beispielsweise sonstige Familienmitglieder verantwortlich, besteht kein Schadensersatzanspruch, u.U. aber ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Diesbezüglich sollte der jeweilige Einzelfall beleuchtet werden.

Dies erwähnt der Abmahner natürlich nicht.

Die meisten Betroffenen fragen sich, warum Sie dieses Schreiben erhalten haben, und wie nunmehr die richtige Reaktion aussehen könnte?

Wir werden derzeit immer wieder gefragt, ob das nicht alles „Abzocke" sei, weil doch sowieso nie geklagt werden würde. Das können wir nicht bestätigen.

Aus aktuellem Anlass möchten wir erst einmal auch auf folgendes hinweisen:

Die abmahnende Kanzlei verklagt derzeit im großen Stil Abgemahnte, welche nicht angemessen oder gar nicht auf Abmahnungen reagiert haben.

Gerade Abgemahnte, die auf die Schreiben gar nicht reagiert haben, insbesondere keine Unterlassungserklärung abgegeben haben, laufen Gefahr, im Rahmen einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden.

Es ist daher wichtig, sofern sie eine Abmahnung erhalten haben, sich Hilfe zu holen und richtig zu handeln, um derartigen Szenarien aus dem Weg zu gehen!

Die richtig Reaktion auf eine solche Abmahnung, können Sie gerne in meinem Artikel "Filesharing-Abmahnung: Was tun?", nachlesen.

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