Abmahnung Matthew Tasa durch die Rechtsanwälte Nümann + Lang

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Urheberrechtsverletzung an Werken von Dream Dance Alliance

Abmahnung Matthew Tasa durch die Rechtsanwälte Nümann + Lang

Soweit Sie Opfer einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung in peer-to-peer Netzwerken durch das Angebot eines uploads an Werken der Künstler Dream Dance Alliance bzw. des Rechteinhabers der Firma Matthew Tasa vertreten durch die Rechtsanwälte Nümann + Lang geworden sind sollten Sie reagieren.

Hinsichtlich der grundsätzlichen rechtlichen Erörterungen und der Vorhaltensvorschläge verweisen wir auf die Informationen zur Abmahnung im Urheberrecht auf unseren Internetseiten (siehe: www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung.htm ).

Im Folgenden wollen wir Sie kurz über die uns vorliegenden Hinweise zur Abmahnpraxis der Firma Matthew Tasa bzw. der Rechtsanwälte Nümann + Lang in Kenntnis setzen.

Rechteinhaber Matthew Tasa lässt durch Rechtsanwälte Nümann + Lang abmahnen

Die Firma Matthew Tasa lässt durch die Rechtsanwälte Nümann + Lang wegen Urheberrechtsverletzung aufgrund der Veröffentlichung von urheberrechtlichen geschützten Musikwerken in Internet-Tauschbörsen (häufig eMule) Abmahnungen aussprechen. Abgemahnt worden zum Beispiel:

Dream Dance Alliance - When I Listen To Music vom Tonträger Future Trance Vol. 47 bzw. vom Tonträger Sunshine Life Vol. 29 .

Dabei wird grundsätzlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen unberechtigter öffentlicher Zugänglichmachung der Musikstücke, die unverzügliche Beseitigung der streitgegenständlichen Dateien und die Zahlung eines pauschalen Abgeltendbetrages in Höhe von regelmäßig EUR 450,-- gefordert. Auf Grundlage eines Streitwert von EUR 10.500,-- werden dem Abgemahnten Kosten in Höhe von insgesamt EUR 704,62 vorgerechnet (EUR 683,80 Geschäftsgebühr, EUR 0,82 Verfahren nach § 101 UrhG und EUR 20,-- Auslagenpauschale). Zudem werden als Ersatz der Ermittlungs- und sonstigen Kosten EUR 51,69 gefordert. Daneben soll der Abgemahnte sich verpflichten für jeden Fall zukünftiger Rechtsverletzungen EUR 5.100,-- an die Firma Matthew Tasa zu zahlen.

Hintergrund ist die Behauptung es wäre in einer Tauschbörse im Internet urheberrechtlich geschütztes Material unberechtigt zum download zur Verfügung gestellt worden.

Es empfiehlt sich vorliegend eine eine anwaltliche Beratung, da die durch die Rechtsanwälte Nümann + Lang vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte und es zu Mehrfachabmahnungen kommt. Grundsätzlich gelingt es gleich gearteten Ansprüchen entgegen zu treten bzw. die geforderte Summe deutlich zu reduzieren. Dies insbesondere da es sich vorliegend lediglich um einen Musiktitel handelt an dem ein urheberrechtlicher Verstoß moniert wird.

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