Abmahnung RAe Waldorf Frommer für Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen XOXO von Casper

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Rechteinhaber lässt Filesharing von Musikalbum über Tauschbörsen verfolgen

Vermehrt erreichen uns derzeit wieder Abmahnungen der Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer, deren Gegenstand das Musikalbum „XOXO“ des deutschsprachigen Rappers Casper ist. Auftraggeberin und Rechteinhaberin ist die Sony Music Entertainment Germany GmbH.

Den Empfängern der Abmahnungen wird die Beteiligung an einem peer-to-peer-Netzwerk vorgeworfen; neben einem illegalen Download des Albums, so die Anwälte, sei es durch einen gleichzeitigen Upload ohne Berücksichtigung von Urheberrechten weltweit Dritten zu einem weiteren Download öffentlich zu Verfügung gestellt worden.

Von den Abgemahnten verlangt die Kanzlei die Löschung der Datei von der Festplatte, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer recht kurzen Frist und als Vergleichsangebot formuliert die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes einschließlich der Erstattung der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von insgesamt 956 €.

Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir,

− diese ernst zu nehmen,

− die Frist nicht verstreichen zu lassen,

− die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben,

− keinen Kontakt zu den Rechtsanwälten Waldorf Frommer aufzunehmen,

− ohne Absprache keine Zahlung vorzunehmen und

− sich vor Fristablauf anwaltlichen Rat von einem Spezialisten einzuholen.

Übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben nebst Anlagen zusammen mit Ihrer Telefonnummer sogleich per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

Unser Ziel wird es sein, dass für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen, also Nichts oder Weniger an die Rechteinhaber zu bezahlen.