Abmahnung RAe Waldorf Frommer für die Twentieth Century Fox wegen „Grand Budapest Hotel“

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Abmahnschrieben für Filesharing von Film

Regelmäßig verfolgt die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München im Internet begangene Urheberrechtsverletzungen für die Fa. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Gegenstand der derzeitigen Abmahnungen ist die britisch-deutsche Tragikomödie „Grand Budapest Hotel“, die bei den diesjährigen internationalen Filmfestspielen in Berlin erstmals zu sehen war.

In den Abmahnungen wird den betroffenen Inhabern eines Internetanschlusses die Beteiligung an einem Peer-to-Peer-Netzwerk vorgeworfen, bei welcher der Film nicht nur illegal heruntergeladen, sondern auch gleichzeitig Dritten ohne Berücksichtigung von Urheberrechten zu einem weiteren Download zu Verfügung gestellt worden sei.

Von den Abgemahnten verlangen die Abmahnanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer sehr kurzen Frist und als Vergleichsvorschlag formuliert auch die Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 600 € zuzüglich der Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von weiteren 215 €.

Regelmäßig ist die Sach- und Rechtslage nicht so eindeutig, wie in der Abmahnung dargestellt. Regelmäßig lohnt sich daher, sich gegen eine solche Abmahnung zur Wehr zu setzen. Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir,

  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht und beachten die gesetzte Frist
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer auf
  • Unterschreiben Sie nicht die vorgefertigt beigefügte Unterlassungserklärung
  • Nehmen Sie keine Zahlung ohne Absprache vor

Holen Sie sich vor Ablauf der Frist anwaltlichen Rat ein von einem Spezialisten

Übermitteln Sie uns das gesamte Abmahnschreiben nebst Anlagen zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

Unser Ziel wird es sein, Nichts oder Weniger an die abmahnende Kanzlei zu bezahlen. Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.