Abmahnung RAe Waldorf Frommer wegen dem Film Rio 2 - Dschungelfieber

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Wieder lässt der Rechteinhaber Twentieth Century Fox Filesharing an geschützten Werken abmahnen

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München verfolgt wieder einmal für die Fa. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH im Internet begangene Urheberrechtsverletzungen. Aktuell betroffen ist der US-amerikanische Animationsfilm „Rio 2 – Dschungelfieber“ des Regisseurs Carlos Saldanha.

Den Empfängern der Abmahnungen werfen die Rechtsanwälte von, den im 3D-Format gedrehten Film von einem Filesharingnetzwerk im Internet illegal heruntergeladen und damit gleichzeitig Dritten weltweit zu einem weiteren Download zu Verfügung gestellt zu haben, ohne dabei die Urheberrechte zu beachten.

Von den Abgemahnten verlangt die Abmahnkanzlei die Abgabe einer strafbewehrten, der Abmahnung bereits vorformuliert beigefügten Unterlassungserklärung innerhalb einer sehr kurzen Frist und als Vergleichsangebot ausgedrückt die Zahlung eines Schadensersatzes von 600 € zuzüglich der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von weiteren 215 €.

Nur selten ist die Sach- und Rechtslage so eindeutig, wie in der Abmahnung beschrieben. Es lohnt sich daher in aller Regel, sich gegen solche Abmahnungen zur Wehr zu setzen. Wir empfehlen daher:

  • Beachten Sie die gesetzte Frist!
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer auf!
  • Unterschreiben Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung!
  • Nehmen Sie keine Zahlung ohne Absprache vor!
  • Holen Sie sich vor Fristablauf anwaltlichen Rat von einem Spezialisten ein!

Übermitteln Sie uns die Abmahnung nebst Anlagen zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Für ein erstes telefonisches Gespräch werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.