Abmahnung RAe Waldorf Frommer wegen der TV-Serie 24: Live another Day für die Twentieth Century Fox

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Waldorf, Serie, Abmahnung, Filesharing, 24: Live another Day
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Rechteinhaber geht gegen Filesharing in Tauschbörsen vor

Wieder einmal wurde die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer von der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH beauftragt, im Internet begangene Urheberrechtsverletzungen zu ahnden. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist erste Folge der US-amerikanisch-britischen TV-Serie „24: Live another Day“, die am 5.Mai dieses Jahres erstmals vom Sender Fox in den USA gezeigt wurde.

Den Empfängern dieser Abmahnungen wird vorgeworfen, sich über ihren Internetanschluss an einem Filesharingnetzwerk beteiligt und dabei den Film nicht nur illegal heruntergeladen, sondern ihn auch durch einen gleichzeitigen Upload ohne Berücksichtigung von Urheberrechten Dritten zu einem weiteren Download zu Verfügung gestellt zu haben.

Von den Empfängern der Abmahnung verlangen die Anwälte innerhalb  sehr kurzer Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes einschließlich eines Aufwendungsersatzes in Höhe von 519,50 €.

Nur selten ist die Sach- und Rechtslage so eindeutig, wie in der Abmahnung beschrieben. Regelmäßig können Sie sich daher gegen eine solche Abmahnung wehren. Wir empfehlen:

  •           Ignorieren Sie die Abmahnung nicht und beachten die gesetzte Frist
  •           Nehmen Sie keinen  Kontakt mit der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer auf
  •           Unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung
  •           Nehmen Sie keine Zahlung ohne Absprache vor
  •           Holen Sie sich vor Ablauf der Frist anwaltlichen Rat ein

Übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

Unser Ziel wird es sein, Nichts oder Weniger an die abmahnende Kanzlei zu bezahlen. Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.