Abmahnung RAe Waldorf Frommer wegen der TV-Serie Family Guy

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Rechteinhaber Twentieth Century Fox lässt Filesharing an der 13. Staffel abmahnen

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München ist weiterhin von der Twentieth Century Fox Entertainment Germany GmbHzur Ahndung von im Internet begangenen Urheberrechtsverletzungen beauftragt. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist die 13. Staffel der US-amerikanische Zeichentrickserie „Family Guy“

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, die gesamte Staffel der Fernsehserie oder aber auch nur einzelne Folgen dieser Serie aus dem Internet heruntergeladen und auf einer Internettauschbörse (P2P-Netzwerk) Dritten ohne Berücksichtigung der Urheberrechte zu einem Download zur Verfügung gestellt zu haben

Innerhalb kurzer Frist verlangen die Anwaltskanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und im Rahmen eins Vergleichsangebots die Zahlung von 469,50 € für den Download einer Folge.

Sollten Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, so

  • ignorieren Sie die Abmahnung nicht und beachten die gesetzte Frist,

  • nehmen Sie keinen Kontakt mit der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer auf,

  • unterzeichnen Sie nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung,

  • nehmen Sie keine Zahlung ohne Absprache vor und

  • holen Sie sich anwaltlichen Rat ein

Achtung: Es drohen Folgeabmahnungen, wenn Sie die ganze Staffel heruntergeladen haben sollten, die Abmahnung aber lediglich einzelne Folgen der Staffel betrifft.

Übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

Unser Ziel wird es sein, Nichts oder Weniger an die abmahnende Kanzlei zu bezahlen. Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.