Abmahnung RAe Waldorf Frommer wegen des Films Der Hobbit: Eine unerwartete Reise

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Waldorf, Film, Hobbit, Reise, Filesharing
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Rechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH lässt Filesharing von geschütztem Titel in Tauschbörsen abmahnen

Weiterhin verfolgt die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Internetnutzer, die sich den Film „Der Hobbit: Eine unerwartete Reise“ von einer Filesharingbörse herunter geladen haben. Vorgeworfen wird den Empfängern der Abmahnungen die Beteiligung an einem solchen P2P-Netzwerk, bei welcher der Film ganz oder teilweise ohne Berücksichtigung von Urheberrechten Dritten zu einem illegalen Download zur Verfügung gestellt wird.

Die Anwälte fordern, den Film von der Festplatte zu löschen, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und als Vergleichsvorschlag formuliert die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes einschließlich der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 815 €.

Sollten auch Sie diese Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Folgendes:

  • keinen Kontakt mit den Anwälten Waldorf Frommer aufnehmen
  • die gesetzte Frist unbedingt beachten
  • die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben
  • keine Zahlung ohne Absprache vornehmen
  • anwaltlichen Rat von einem Spezialisten einholen
  • Übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben nebst Anlagen zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

    Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

    Lassen Sie sich beraten, damit das für Sie bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.