Abmahnung RAe Waldorf Frommer wg. des Films "Argo"

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Beauftragt von der Warner Bros. Entertainment GmbH verfolgen die Anwälte der Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Internetnutzer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen

Den betroffenen Abmahnungsempfängern wird vorgeworfen, den US-amerikanische Thriller aus dem Jahr 2012 "Argo" mit Ben Affleck als Regisseur und in der Rolle des Hauptdarstellers ohne Berücksichtigung von Urheberrechten Dritten über eine Internettauschbörse zu einem illegalen Download zur Verfügung gestellt zu haben.

Diese Urheberrechtsverletzung wird nun im Wege der Abmahnung durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer geahndet. Dazu wird von den betroffenen Internetanschlussinhabern Innerhalb  einer kurzen Frist die Abgabe einer strafbewehrten vorgefertigten Unterlassungserklärung und, im Rahmen eines Vergleichsangebots, die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 956 € verlangt. Ungeachtet der Tatsache, dass dem meisten Nutzer von Internettauschbörsen der sogenannte Upload, also die  Zugänglichmachung der Daten für Dritte nicht bewusst ist, findet bei diesem Vorwurf auch die Tatsache keine Berücksichtigung, dass häufig nicht der abgemahnte Internetanschlussinhaber, sondern ein Dritter diesen Download/Upload vorgenommen haben könnte.

Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, kann sich dagegen wehren. Dazu sollte man unbedingt

  • keinen Kontakt mit den Anwälten Waldorf Frommer aufnehmen,
  • die gesetzte Frist beachten,
  • die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben,
  • keine Zahlung ohne Absprache vornehmen,
  • anwaltlichen Rat einholen.

Übermitteln Sie uns das vollständige Abmahnschreiben nebst Anlagen zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail oder per Fax. Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos. Lassen Sie sich beraten, damit das für Sie bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.