Abmahnung Railway Empire 2 durch NIMROD Rechtsanwälte erhalten? Das müssen Sie jetzt beachten!

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Railway, Empire, NIMROD, Kalypso, Unterlassungserklärung
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Weitere Railway Empire 2 - Abmahnungen von NIMROD im Umlauf

Die NIMROD Rechtsanwälte aus Berlin sind derzeit (November 2023) verstärkt im Auftrag der Kalypso Media Group GmbH aktiv und mahnen Internetnutzer wegen vermeintlicher Urheberrechtsverstöße (Filesharing) im Zusammenhang mit dem PC-Spiel „Railway Empire 2" ab.

In den letzten Tagen haben uns zahlreiche Anfragen von Betroffenen erreicht, die eine Abmahnung der NIMROD Rechtsanwälte erhalten haben. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, das Computerspiel „Railway Empire 2" heruntergeladen zu haben. Erst gestern (11.11.2023) wurde mir zwei Abmahnschreiben vom 07.11.2023 für „Railway Empire 2"  zur Prüfung vorgelegt.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Bereits in der Vergangenheit haben wir regelmäßig über Abmahnungen der NIMROD Rechtsanwälte auf Anwalt.de berichtet. Hier finden Sie einen Beitrag zu einer Abmahnung des Vorgänger-Spiels „Railway Empire":

https://www.123recht.de/ratgeber/urheberrecht/Abmahnung-Nimrod-Railway-Empire-erhalten-Wir-helfen-Ihnen-__a159708.html

Was fordern die NIMROD Rechtsanwälte in der Railway Empire 2 – Abmahnung?

Die Abmahnung wirft dem Empfänger sogenanntes Filesharing über ein Filesharing-Netzwerk in Bezug auf das PC-Spiel „Railway Empire 2"  vor. Der Abgemahnte wird aufgefordert, innerhalb einer oft kurz bemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und pauschal 850,- € Schadensersatz an die NIMROD Rechtsanwälte zu zahlen. Bei Nichtreaktion droht die Kanzlei NIMROD mit gerichtlichen Schritten.

NIMROD-Abmahnung ernst nehmen

Es ist ratsam, die Abmahnung von NIMROD ernst zu nehmen, da uns regelmäßig Anfragen erreichen, bei denen NIMROD bereits rechtliche Schritte (z.B. gerichtliches Mahnverfahren) eingeleitet hat.

Vorgehen nach Erhalt einer NIMROD-Abmahnung

Bewahren Sie Ruhe und nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit NIMROD auf.

Bezahlen Sie nicht vorschnell. Es ist zunächst zu prüfen, ob die Vorwürfe berechtigt sind, was in unserer langjährigen Erfahrung nicht immer der Fall ist. Falls die Abmahnung gerechtfertigt sein sollte, könnte eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der Frist in Betracht gezogen werden. Bei unberechtigten Forderungen sollte die Abmahnung vollständig zurückgewiesen werden. Die individuelle Prüfung können wir gerne für Sie übernehmen. Wir verfügen über mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Abmahnungsverteidigung und sind seit mehr als 10 Jahren mit der Gegenseite vertraut, wobei wir bereits zahlreiche Mandanten gegen sie vertreten haben.

Unser oberstes Ziel: Kein Geld für NIMROD!

Unsere Empfehlung:

Vermeiden Sie direkten Kontakt mit NIMROD!
Unterzeichnen Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung!
Zahlen Sie nicht die geforderte Summe!
Nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch der Kanzlei Dr. Newerla!

Einigung in Betracht ziehen, wenn Vorwürfe berechtigt sind

Auch wenn die Vorwürfe in Ihrem Fall berechtigt sind, können wir in den meisten Fällen eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen. Hierbei liegen die Kosten, einschließlich unseres Honorars (günstiger Festpreis), oft deutlich unter dem geforderten Betrag im Abmahnschreiben.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte wegen angeblichen Downloads oder Verbreitung des Computerspiels „Railway Empire 2" erhalten? Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

Kostenlose Erstberatung mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen

Rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter 0471/483 99 88 0 an oder senden Sie uns das Abmahnschreiben (Railway Empire 2) unverbindlich per E-Mail (info@drnewerla.de) zu. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Wir vertreten Sie bundesweit zu günstigen Festpreisen gegen die NIMROD Abmahnung!

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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