Abmahnung TITANIA MEDIEN durch Rechtsanwälte Schutt, Waetke wegen Urheberrechtsverletzung an Hörbüchern

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Abmahnung TITANIA MEDIEN durch Rechtsanwälte Schutt, Waetke wegen Urheberrechtsverletzung an Hörbüchern

Wegen Urheberrechtsverletzung an Hörbüchern lässt die TITANIA MEDIEN Bosenius & Gruppe GbR durch die Kanzlei Schutt, Waetke Abmahnungen aussprechen. Hintergrund ist die Behauptung es wären in einer Tauschbörse (peer-to-peer Netzwerk) im Internet ein urheberrechtlich geschütztes Hörbuch zum zum upload angeboten worden.

Um an die Echt-Daten der Abgemahnten zu gelangen werden die IP-Nummern mittels einer Antipiracy-Software der Firma LOGISTEP AG festgestellt und dokumentiert. Im Anschluss werden die Inhaber des Telefonanschlusses durch eine Akteneinsicht des (häufig nur) zu diesem Zweck veranlassten staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahrens in Erfahrung gebracht.

Eine Bevollmächtigung der Rechtsanwälte Schutt, Waetke besteht für Abmahnungen an Urheberrechtsverletzungen folgender Hörspiele:

  • Carmilla, der Vampir
  • Das Amulett der Mumie
  • Das Phantom der Oper
  • Das verfluchte Haus
  • Der Untergang des Hauses Usher
  • Die Blutbaronin
  • Die Familie des Vampirs
  • Die Totenbraut
  • Die Unschuldsengel
  • Dr. Jekyll und Mr. Hyde
  • Frankenstein Teil 1
  • Frankenstein Teil 2
  • Spuk in Hill House Teil 1
  • Spuk in Hill House Teil 2

Es wird grundsätzlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wegen unberechtigter öffentlicher Zugänglichmachung der Hörspiele und die Zahlung eines pauschalen Abgeltendbetrages in Höhe von regelmäßig EUR 781,-- (für einen Titel) gefordert.

Es empfiehlt sich vorliegend eine anwaltliche Beratung, da die durch die Rechtsanwälte Schutt, Waetke vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte und es zu Mehrfachabmahnungen kommen kann. Ob die Abmahnung in Ihrem Fall berechtigt erfolgte kann nur anhand des Einzelfalls beurteilt werden. Unsere Erfahrung ist, dass es häufig entweder gelingt die Forderung abzuwehren oder das die Gegenseite zumindest auf einen Teil der geforderten Zahlung verzichtet.

Aktuelle Informationen über die weitere Entwicklung in diesem Fall und Hinweise auf die weitere Vorgehensweise finden Sie hier: http://www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung/titania-medien.htm .

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