Abmahnung "Tombraider" durch Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte (.rka) für Koch Media GmbH

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Abgemahnte sollen Unterlassungserklärung wegen Filesharing von Computerspiel in Onlinetauschbörsen abgeben

Die Abmahnwelle geht weiter. Heute geht es um eine Abmahnung betreffend das Computerpiel „Tombraider“.

1. Wer sind die Abmahner?

Die heute besprochene Abmahnung kommt aus dem Bereich der Computerspiele. Es handelt sich um das Spiel „Tombraider“. Die Abmahnung wird von den Rechtsanwälten Reichelt Klute Aßmann (.rka) für die Koch Media GmbH ausgesprochen.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Worum geht es ?

Die Abmahner erheben mit der Abmahnung den Vorwurf, dass der Emfänger der Abmahnung unerlaubt das urheberrechtlich geschützte Computerspiel „Tombraider“ heruntergeladen und auch Dritten zum Herunterladen in Onlinetauschbörsen bereitgestellt haben soll.

3. Was wird gefordert?

Der Adressat der Abmahnung wird aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Betrag in Höhe von 800 € zu zahlen.

4. Wie reagiere ich auf eine Abmahnung richtig?

Zunächst einmal fällt auf, dass der Abgemahnte durch eine relativ kurze Frist unter Druck gesetzt werden soll, die vorgefertigte Unterlassungserklärung abzugeben. Ferner soll er den geforderten Betrag zahlen, beziehungsweise sich zur Zahlung dieses Betrages einverstanden erklären.

Gerade dieses sollten Sie aber vermeiden!

Stattdessen sollten Sie bitte Ruhe bewahren und weder Kontakt zur Gegenseite aufnehmen, noch die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben oder sich zur Zahlung des Betrages von 800.- € bereit erklären.

Zunächst einmal müsste geprüft werden, ob in Ihrem Fall überhaupt eine vorwerfbare Urheberrechtsverletzung vorliegt. Je nachdem, sollte die entsprechende Reaktion auf die Abmahnung ausfallen.

Sollte die Prüfung ergeben, dass kein vorwerfbarer Verstoß vorliegt, brauchen Sie gar nicht reagieren.

Selbst wenn ein Urheberrechtsverstoß nach dem Ergebnis der Prüfung unbestreitbar vorliegen sollte, lässt sich mit einer entsprechenden anwaltlichen Argumentation oft eine erhebliche Senkung der geforderten Kosten erreichen. In diesem Fall wäre auch eine abgeänderte/modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Dieses reicht vollkommen aus. Sie würden bei einer entsprechenden anwaltlichen Formulierung, bei der ich Ihnen sehr gerne behilflich bin, kein Schuldanerkenntnis abgeben.

Mein oberstes Ziel ist, dass Sie sogar im Falle einer berechtigten Abmahnung so wenig wie möglich bezahlen und ohne Schuldanerkenntnis in Bezug auf den Rechtsverstoß aus der Angelegenheit außergerichtlich und ohne Gerichtsverfahren herauskommen.

Erste Hilfe-Tips bei Abmahnungen:

1. Niemals zur Gegenseite Kontakt aufnehmen!

2. Vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben und zurückschicken!

3. Auf die Fristen achten!

4. Unbedingt vor Fristablauf anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen!

Sehr gerne stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung aus über 100 Abmahnfällen zur Verfügung.

Bei Interesse an einer Beratung oder Vertretung können Sie mich sehr gerne (zunächst kostenlos und unverbindlich) kontaktieren und mir auch gerne vorab per E-Mai das Abmahnschreiben zusenden.

Im Anschluss können wir gerne in Ruhe Ihren ganz persönlichen Fall besprechen.

Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des von den Abmahnern geforderten Betrages.

Dieses Angebot umfasst die gesamte außergerichtliche Abwicklung des Falles von der Beratung über die Abgabe der modifizierte Unterlassungserklärung bis zum Aushandeln des für Sie bestmöglichen Vergleichs.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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