Abmahnung Uli Stein / Catprint Media durch Rechtsanwältin Gebler-Fleischhacker erhalten? Wir helfen Ihnen!
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Uli, Stein, Abmahnung, Catprint, GeblerAuch im September 2023 sind Abmahnungen der Catprint Media GmbH wegen Zeichnungen von Uli Stein im Umlauf. Wir informieren, was zu tun ist.
Auch in den letzten Tagen und Wochen erreichen meine Kanzlei Abmahnungen der Catprint Media AG. Die Urheberrechtsverletzungen, auf die sich diese Abmahnungen beziehen, stammen aus den Cartoons des berühmten deutschen Cartoonisten Uli Stein und werden von der Catprint MEDIA GmbH aus Garbsen ausgesprochen. Die rechtliche Vertretung in diesen Fällen erfolgt durch die Rechtsanwaltskanzlei Gebler-Fleischhacker.
Jüngst, nämlich am 22. September 2023, wurde mir erneut eine Abmahnung im Zusammenhang mit Uli Stein vorgelegt. Das Datum des Abmahnschreibens selbst ist der 9. September 2023, und die Anschuldigung dreht sich um eine mögliche Urheberrechtsverletzung auf Facebook.
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Die Catprint MEDIA GmbH behauptet, seit dem 1. August 1997 berechtigt zu sein, Nutzungsrechte an den Cartoons von Uli Stein zu gewähren und die Urheberrechte im eigenen Namen in Fällen von Urheberrechtsverletzungen durchzusetzen. Sie beansprucht das ausschließliche Nutzungsrecht an den Cartoons von Uli Stein für sich.
Details der Uli Stein-Abmahnung
In der Abmahnung wird Ihnen vorgeworfen, ohne vorherige Zustimmung die Cartoons von Uli Stein öffentlich zugänglich gemacht und/oder vervielfältigt zu haben. Als Beweismittel für diese Urheberrechtsverletzung wird ein Web-Link zu Ihrer Webseite genannt, auf der die betroffene Zeichnung zu finden ist. In den meisten Fällen handelt es sich um eine oder mehrere Zeichnungen, die gleichzeitig Gegenstand der Abmahnung sind. Die Abmahnung enthält außerdem eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung und eine Vollmacht.
Forderungen der Catprint MEDIA GmbH
Zu Beginn werden Sie von der Catprint MEDIA GmbH aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Informationen darüber preiszugeben, wie lange Sie den in der Abmahnung beschriebenen Cartoon(s) von Uli Stein öffentlich zugänglich gemacht haben. Anschließend berechnet der Abmahner, basierend auf diesen Informationen, die Höhe des Schadensersatzes. Dabei wird ein Betrag von 50,00 € pro Monat pro Cartoon von Uli Stein angenommen. In einem uns bekannten Fall wurde der Empfänger des Abmahnschreibens aufgefordert, die außergerichtlichen Anwaltskosten aus einem Streitwert zwischen 30.000,00 € und 35.000,00 € zu tragen, was einem Betrag von 1.626,49 € inklusive Mehrwertsteuer entspricht.
Was tun bei einer Uli Stein-Abmahnung?
Wenn Sie eine Abmahnung von der Catprint MEDIA GmbH erhalten haben, ist es ratsam, ruhig zu bleiben und keine voreiligen Auskünfte zu erteilen. Vermeiden Sie den Kontakt mit den Abmahnern und leisten Sie keine Zahlungen. Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht und reichen Sie sie nicht ein. Es ist auch wichtig zu überprüfen, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob diese gerechtfertigt ist. In dieser Angelegenheit kann Ihnen ein spezialisierter Anwalt für Urheberrecht weiterhelfen.
Bitte nehmen Sie die in der Abmahnung festgelegte Frist ernst und konsultieren Sie so bald wie möglich einen Fachanwalt. Uns liegen mehrere Gerichtsentscheidungen vor, in denen die Catprint MEDIA GmbH Forderungen wegen Urheberrechtsverletzungen durchgesetzt hat.
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Catprint MEDIA GmbH über die Rechtsanwältin Frau Gebler-Fleischhacker wegen der öffentlichen Zugänglichmachung und/oder Vervielfältigung eines Cartoons oder mehrerer Cartoons von Uli Stein erhalten haben, können Sie sich gerne an die Kanzlei Dr. Newerla wenden. Wir bieten Ihnen eine kostengünstige rechtliche Unterstützung an, die unabhängig von Ihrem Standort ist.
Auch wenn sich herausstellen sollte, dass die Vorwürfe in der Abmahnung berechtigt sind, können wir Ihnen helfen, eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung zu erzielen und die geforderten Kosten erheblich zu reduzieren.
Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla
Sie können uns jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch erreichen (Telefon: 0471/483 99 88 – 0), und wir werden gemeinsam mit Ihnen die Erfolgsaussichten besprechen. Es wäre hilfreich, wenn Sie uns im Vorfeld Ihre Abmahnung per E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden könnten.
Wir vertreten Sie bundesweit!
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
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