Abmahnung Waldorf Frommer: "Edge of Tomorrow" im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH

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Kanzlei fordert Abgabe einer Unterlassungserklärung wegen Filesharing und macht Vergleichsangebot in Höhe von 815,00 Euro

Trotz Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf.

Berichten zufolge mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH ab. Es geht dabei um eine behauptete Urheberrechtsverletzung an dem Film: "Edge of Tomorrow".

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Ferner sollen Betroffene Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten zahlen.

Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 EUR sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Wie können Sie sich verhalten?

Bleiben Sie erstmal ruhig und reagieren Sie besonnen.

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren. Oft werden die nur gesetzt, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die beigefügte) abgegeben werden sollte. In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zunehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, stehen wir Ihnen gerne für die Entwicklung einer einzelfallbezogenen Strategie und für Ihre Vertretung bundesweit zur Verfügung.