Abmahnung Waldorf Frommer - Film: Die Frau in Schwarz

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Beachten Sie immer die kurze Frist

Mit Abmahnung vom 22.5.2012 geht die Kanzlei Waldorf Frommer wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in sogenannten Filesharing-Netzwerken (Tauschbörsen) gegen Betroffene vor. 

Geltend gemacht werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren. Die Abmahnung bezieht sich auf den Film "Die Frau in Schwarz" und wird im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Prdouktionsgesellschaft ausgesprochen.

Neben der Abgabe einer  Unterlassungserklärung  wird die Zahlung von  Schadensersatz  in Höhe von  450,00 Euro  und  Rechtsanwaltskosten  in Höhe von  506,00 Euro, also insgesamt  956,00 Euro  gefordert.

Eine Abmahnung von Waldorf Frommer sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren.

In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder gar den ausgewiesenen Vergleichsbetrag zahlen. Sofern kein vollständiger Haftungsausschluss in Betracht kommt, kann in nahezu jedem Fall eine Minderung der Vergleichssumme erzielt werden. In einer Vielzahl von Fällen kann die Haftung bereits im Voraus auf die Rechtsverfolgungskosten (506,00 Euro) begrenzt werden, da die Urheberrechtsveretzung selbst nicht von dem Anschlussinhaber begangen wurde.