Abmahnung Waldorf Frommer: "Für Immer Single?" im Auftrag der Universum Film GmbH

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Waldorf, Film, Universum, Für Immer Single?
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Rechteinhaber fordert für Filesharing von Film Abgabe von Unterlassungserklärung und macht Vergleichsangebot in Höhe von 815,00 Euro

Trotz Inkrafttretens des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf.

Worum geht es in der Abmahnung

Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Universum Film GmbH erneut ab. Dabei handelt es sich um eine behauptete Urheberrechtsverletzung an dem Film: "Für Immer Single?" Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oft beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Ferner Schadensersatz und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von € 815,00 sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Wie können Sie sich verhalten?

Bleiben Sie erstmal ruhig und reagieren Sie besonnen.

Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oft nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat.

Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die beigefügte) abgegeben werden sollte. In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies könnte dazu führen, dass Rechtsverletzungen lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Vorsicht vor vorschnellen Zahlungen an die Abmahner!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zunehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.