Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Sony Music Entertainment Germany GmbH – "Mehrzad Marashi – New Life"

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Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH derzeit die unerlaubte Verwertung des urheberrechtlich geschützten Musikalbums


„Mehrzad Marashi – New Life“

in Internet-Tauschbörsen ab. Über den Anschluss der Betroffenen soll das Werk über ein Filesharing-Netzwerk anderen Teilnehmern unerlaubt zum Download angeboten und dadurch im Sinne von §19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Aus dieser Rechtsverletzung macht die Kanzlei Waldorf Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung von EUR 856 (EUR 506 Rechtsanwaltskosten und EUR 350 Schadensersatz) verlangt.

Verbunden sind diese Forderungen mit einer regelmäßig knapp bemessenen Frist. Im Falle des fruchtlosen Fristablaufs wird die Möglichkeit einer gerichtlichen Geltendmachung deutlich höherer Rechtsanwaltskosten und Schadensersatzansprüche in Aussicht gestellt.

Betroffene Anschlussinhaber sollten daher umgehend auf die Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte reagieren.

Die angemessene Reaktion auf das Abmahnschreiben kann aber keinesfalls in der Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung bestehen. Damit verbunden ist in der Regel die Anerkennung der vorgeworfenen Rechtsverletzung und sämtlicher geltend gemachter Ansprüche.. Angesichts des hohen Vertragsstrafeversprechens droht bei dieser weiten Fassung ein erhebliches finanzielles Risiko. Zwar besteht bei einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch. Allerdings kann die Wiederholungsgefahr unter Umständen auch durch eine modifizierte Unterlassungserklärung ausgeräumt werden, die gleichzeitig das Risiko einer erneuten Inanspruchnahme deutlich verringert.