Abmahnung Waldorf Frommer – "Right Place, Right Time" Olly Murs

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Kanzlei geht i.A.d. Sony Music Entertainment Germany GmbH gegen Filesharing von Musikalbum vor

Waldorf Frommer verschickt derzeit Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen des Werks "Right Place, Right Time" des Künstlers Olly Murs.

Was ist Inhalt des Abmahnschreibens?

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer wirft dem Anschlussinhaber im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH vor, das Musikalbum "Right Place, Right Time” des britischen Pop-Sängers Olly Murs in einer Online-Tauschbörse anderen Usern derselbigen zur Verfügung gestellt zu haben. Damit wurde das Werk öffentlich zugänglich gemacht.

Johannes von Rüden
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Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Insbesondere ist zu beachten, dass im Rahmen einer solchen Tauschbörse durch das Herunterladen einer Datei automatisch den anderen Nutzern die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte zum Download angeboten werden. Daher ist in der Regel schon durch das einmalige Herunterladen einer Datei von einer Online-Tauschbörse eine Urheberrechtsverletzung gegeben.

Doch was ist, wenn Sie die CD von Olly Murs "Right Place, Right Time" käuflich im Handel erworben haben und trotzdem eine Abmahnung erhalten haben? Wie es dazu kommen kann, erfahren Sie hier: http://www.abmahnhelfer.de/ist-es-illegal-obwohl-ich-die-cd-gekauft-habe-oder-der-film-im-fernsehen-lief.

Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer?

Aufgrund der erfolgten Rechtsverletzung macht Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft folgende Ansprüche geltend: der Betroffene soll zum einen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer sehr knapp bemessenen Frist abgeben und zum anderen einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zahlen. Dieser Geldbetrag beinhaltet die Kosten für den Schadensersatz und die Rechtsanwaltsgebühren. Zudem soll der Abgemahnte das Musikalbum "Right Place, Right Time" von Olly Murs dauerhaft von seinem Rechner löschen.

Wie gehe ich gegen die Abmahnung vor?

Falls auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie nicht in Panik geraten, sondern stattdessen einen fachkundigen Rechtsanwalt mit der Prüfung der geltend gemachten Ansprüche beauftragen. Keinesfalls sollten Sie die 815,00 Euro voreilig zahlen oder die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Falls Sie solche vorschnellen Handlungen tätigen, besteht die Gefahr, dass Sie sich wirksame Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Weiterhin sollte vermieden werden Kontakt mit der Gegenseite aufzunehmen. In jedem Fall sollten Sie aber eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, da Sie nur so ein gerichtliches Verfahren mit Sicherheit ausschließen können. Die modifizierte Unterlassungserklärung sollte nur die notwendigen Angaben enthalten und von einem spezialisierten Rechtsanwalt verfasst werden. Wir raten grundsätzlich von der Verwendung von den Mustern einer modifizierten Unterlassungserklärung, die Sie in vielen Internetforen finden, ab. Diese Vorlagen wurden von Laien verfasst und könnten daher ungenau sein. Außerdem passen sie nicht auf Ihren persönlichen Einzelfall.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Wenn Sie sich sicher sind, weder Sie noch ein Dritter, der Zugriff auf Ihren Internetanschluss hatte, hat die Urheberrechtsverletzung begangen, könnte ein Fehler bei der Ermittlung der IP-Adresse unterlaufen sein. Im gerichtlichen Verfahren trägt der Rechteinhaber die Beweislast, dass die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber korrekt war.

Falls es in Ihrem Einzelfall jedoch so ist, dass zwar nicht Sie, aber ihr Partner oder ihr Kind die Rechtsverletzung begangen hat, kommt eine sogenannte Störerhaftung in Betracht. Als Störer wird derjenige bezeichnet, der seinen Internetanschluss zur Verfügung stellt und dadurch die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Der Störer muss keinen Schadensersatz leisten.

Wenn auch Sie eine Abmahnung erreicht hat, zögern Sie nicht, sondern melden Sie sich bei uns unter der kostenlosen Telefonnummer: 0800 - 866 22 66. Wir vertreten seit Jahren erfolgreich Mandanten, die uns wegen der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen aufsuchen. Wir freuen uns, wenn Sie unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen und wir Ihnen helfen können.

Ihr Team von Abmahnhelfer.de!

VON RUEDEN
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