Abmahnung Waldorf Frommer für "Godzilla" im Auftrag der Warner Bros. Entertainment

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Urheberrechtsverletzung durch Filesharing in Tauschbörsen - Vergleichsangebot in Höhe von 815,00 EUR

Obwohl Ende 2013 das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten ist, sind weiterhin vielfach Abmahnungen im Auftrag der Film-, Musik- und Softwareindustrie im Umlauf.

So mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München Anschlussinhaber im Auftrag von Warner Bros Entertainment erneut ab. Dabei handelt es sich um eine behauptete Urheberrechtsverletzung an dem Film "Godzilla".

Was verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer?

Es wird verlangt, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine oft beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sowie Schadensersatz zu zahlen und die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 EUR sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Wie können Sie sich verhalten, wenn auch Sie Empfänger einer solchen Abmahnung geworden sind?

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die meist nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren, verbunden mit zusätzlichen Kosten.

Auch wenn Sie den Rechtsverstoß selbst nicht begangen haben: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Unbedingt geprüft werden muss, ob und wie eine Unterlassungserklärung (nicht die beigefügte) abgegeben werden sollte.

In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!

Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zunehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

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