Abmahnung Waldorf Frommer iAd Tiberius Film GmbH wg. des Films "Die Todesliste Nr. 1 stirbt"

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Filesharing von Film über Tauschbörsen wird abgemahnt

Der Thriller „Die Todesliste – Nr. 1 stirbt" aus dem Jahr 2013 kursiert auf den einschlägig bekannten Filesharingbörsen. Die Tiberius Film GmbH als die Rechteinhaberin lässt ihre durch diese rechtswidrige Verbreitung verpassten Lizenzeinnahmen von den Münchener Rechtsanwälten Waldorf Frommer eintreiben.

Die zu diesem Zweck erstellten Abmahnscheiben werden an Internetanschlussinhaber versendet, über deren Internetanschluss der Film angeblich weltweit Dritten zum Download angeboten wurde.

Der Vorwurf, die Urheberrechte der Tiberius Film GmbH verletzt zu haben kommt den betroffenen Abmahnungsempfänger teuer zu stehen. Zum Ausgleich des angeblich entstandenen Schadens sollen 815,00 € gezahlt sowie neben der Löschung der betreffenden Datei eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben werden.

Richtig zu handeln ist nun wichtig. Auch wer sich für Urheberrechtsverletzung gar nicht verantwortlich fühlt sollte unbedingt:

  • die gesetzten Fristen einhalten,
  • sich anwaltlichen Rat einholen,
  • die beiliegende Unterlassungserklärung auf keinen Fall unterzeichnen,
  • Zahlungen nicht voreilig und ohne Absprache vornehmen und
  • keinesfalls selbst Kontakt zur abmahnenden Kanzlei aufnehmen.

Wir prüfen das Abmahnschreiben:

Übermitteln Sie uns zu diesem Zweck das Abmahnschreiben zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Für ein erstes kostenloses telefonisches Gespräch werden wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Unser Ziel ist es nach einer Beleuchtung Ihres Einzelfalles die Abmahnkosten deutlich zu reduzieren bzw. gänzlich abzuwenden.

Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.