Abmahnung Waldorf Frommer i.A.d. Universum Film GmbH - "It Boy - Liebe auf französisch"

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Derzeit lässt die Universum Film GmbH Abmahnungen wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen verschicken.

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer wirft dem Abgemahnten vor die Komödie "It Boy - Liebe auf französisch" widerrechtlich auf einer Filesharing-Börse anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Gem. § 19 a UrhG ist das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung aber allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber vorbehalten und erfolgt regelmäßig ohne dessen Einwilligung und somit widerrechtlich.

Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer?

In dem Abmahnschreiben wird der betroffene Anschlussinhaber dazu aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen. Dieser Betrag setzt sich aus den Rechtsanwaltsgebühren und dem Schadensersatz zusammen.

Johannes von Rüden
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Leipziger Platz 9
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Tel: 030 / 200 590 770
Web: http://www.rueden.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Wie sollte ich nach Erhalt einer solchen Abmahnung reagieren?

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Universum Film GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Werks "It Boy - Liebe auf französisch" erhalten haben, haben wir Ihnen hier eine Auflistung gemacht, was Sie tun sollten und was Sie lieber unterlassen sollten: 

1. Ruhe bewahren!

2. Voerst nichts unterschreiben und nichts zahlen!

3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!

4. Rechtsanwalt aufsuchen!

5. Frist wahren!

Sie sollten vor allem keine unüberlegten und vorschnellen Handlungen vornehmen, da Sie sich so gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten selbst abschneiden könnten. Stattdessen sollten Sie einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche beauftragen und mit der Abänderung der beigefügten Unterlassungserklärung. Von der Verwendung eines Musters einer modifizierten Unterlassungserklärung ist abzuraten. Solche im Internet befindlichen Vorlagen erfüllen meist nicht die gesetzlichen Anforderungen und sind auch nicht auf Ihren konkreten Einzelfall abgestimmt.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Es gibt mehrere Konstellationen, in denen eine Haftungsbeschränkung oder sogar eine Haftungsbefreiung möglich ist. Zu unterscheiden ist zwischen der Täterhaftung und der Störerhaftung. Während der Täter voll haftet, ist bei dem Störer eine Pflicht zum Ersatz des Schadens ausgeschlossen. Um von der Haftung befreit zu werden, muss der Abgemahnte nachweisen, dass er seinen WLAN-Anschluss hinreichend gesichert hat und seinen ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten nachgekommen ist.

Falls auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, melden Sie sich bei uns. Wir bieten Ihnen ein kostenloses telefonisches Erstgespräch an. Auch können Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören!

VON RUEDEN
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Leipziger Platz 9
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