Abmahnung Waldorf Frommer wegen dem Filmwerk: "Knives Out – Mord ist Familiensache"

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Filesharing-Abmahnung Waldorf Frommer – ruhig bleiben und nichts unterschreiben!

Auch Sie haben Post aus München erhalten und sollen einen Vergleichsbetrag (bspw. für einen Film in Höhe von 915 Euro) sowie ein Muster einer strafbewehrte Unterlassung unterzeichnen? Das Schreiben der Münchener Rechtsanwälte Waldorf Frommer ist eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.

Vorliegend geht es um das Filmwerk "Knives Out – Mord ist Familiensache".

Inhaltlich handelt der Film von dem erfolgreichen Krimiautor Harlan Thrombey, der am Morgen nach seinem 85. Geburtstag in seinem Zimmer tot aufgefunden wird. Obwohl die Behörden offiziell von einem Selbstmord ausgehen, befragen die Polizisten Elliot und Wagner die verbliebenen Familienmitglieder, um letzte Fragen zu klären. Dabei ist auch der bekannte Privatdetektiv Benoit Blanc anwesend, der von einer ihm unbekannten Person beauftragt wurde, sich des Falles anzunehmen...

Worum geht es in dem Schreiben?

Der Adressat (also der Anschlussinhaber) wird aufgrund einer durch IP-Ermittlung festgestellten Rechtsverletzung – konkret des öffentlichen Zugänglichmachens – eines Kinofilms/Films oder sonstigem Werk abgemahnt. Dem zugrunde liegt eine durch die Überwachung von Tauschbörsen festgestellte IP-Adresse und dem daran unmittelbar anschließenden Auskunftsverfahren vor einem Landgericht.

Welche Ansprüche werden geltend gemacht?

Der Rechteinhaber (vorliegend die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ) verlangt

1. Unterlassung

2. Schadensersatz

3. Aufwendungsersatz/Rechtsanwaltskosten

Als Vergleichsvorschlag wird ein Betrag in Höhe von 700,00 EUR für den Schadensersatz und 215,00 EUR für die Rechtsanwaltskosten, insgesamt 915,00 EUR angeboten.

Des Weiteren wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag ist beigefügt.

Keine vorzeitige Abgabe einer Unterlassungserklärung und keine vorzeitige Zahlung

Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann so gut wie nicht mehr zurückgenommen werden. Dies wiegt umso schwerer, da selbige eine Bindung von 30 Jahren nach sich zieht. Das heißt, auch wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, sollte diese anwaltlich geprüft werden und „modifiziert“ werden. Keine Unterzeichnung ohne vorherige Prüfung!

Beachten Sie: In vielen Fällen muss gar keine Unterlassungserklärung abgegeben werden, insbesondere wenn der Anschlussinhaber die Tat nicht begangen hat.

Die „großzügig“ angebotene Vergleichssumme ist in den meisten Fällen deutlich überhöht (soweit überhaupt etwas zu zahlen ist). Diese Summe ist durch einen erfahrenen Rechtsanwalt zu überprüfen und kritisch zu hinterfragen.

Was kann ich als Rechtsanwalt für Sie tun?

Bei der Vielzahl der Konstellationen und möglichen Rechtsfolgen empfiehlt es sich, sich fachkundig beraten zu lassen.

Kontaktieren Sie uns (ggf. mit gleichzeitiger Übersendung Ihrer Abmahnung). Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos. Wir besprechen hier die genauen Umstände Ihres konkreten Einzelfalls und bauen dementsprechend eine auf Sie passende Verteidigungsstrategie auf.

Viele Argumente, die man bei einer ersten Internetrecherche sammelt, bringen für eine effektive Verteidigung gegen Waldorf Frommer gar nichts. Die Fälle müssen heute sehr individuell verteidigt werden.

Dafür sind wir gerne für Sie da!

Ihr Rechtsanwalt Tawil

Mehr Informationen zu Abmahnungen finden Sie im Internet auf unserer Homepage.