Waldorf Frommer versendet Abmahnung wegen des Films Gravity

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Rechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH lässt Filesharing an geschützten Werken abmahnen

Schon seit geraumer Zeit verfolgt die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer für die Fa. Warner Bros. Entertainment GmbH auf P2P-Netzwerken begangene Urheberrechtsverletzungen. Von den derzeitigen Abmahnungen ist u.a. auch der US-amerikanische 3D-Thriller „Gravity“ aus dem Jahr 2013 betroffen.

Die Rechtsanwälte werfen den betroffenen Inhabern eines Internetanschlusses vor, sich den Film von einem Filesharingnetzwerk illegal heruntergeladen zu haben und ihn damit gleichzeitig, wie bei Tauschbörsen üblich, Dritten ohne Berücksichtigung der Urheberrechte, zu einem weiteren Download zu Verfügung gestellt zu haben.

Von den Empfängern dieser Abmahnungen verlangen sie nicht nur, die entsprechende Datei von der Festplatte zu entfernen, sondern auch die kurzfristige Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und des weiteren, als Vergleichsangebot formuliert, die Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes, der sich einschließlich der Rechtsanwaltskosten auf 815 € beläuft.

Nur selten ist die Sach- und Rechtslage so eindeutig, wie sie in der Abmahnung beschrieben wird. Regelmäßig lohnt es sich daher, sich gegen solche Abmahnungen zur Wehr zu setzen.

Auch wenn Sie sich nicht schuldig fühlen, sollten Sie die Abmahnung keinesfalls ignorieren, da eine Klage oder eine einstweilige Verfügung mit einem erhebliche Kostenrisiko drohen. Wir empfehlen Ihnen daher,

  • die gesetzten Fristen zu beachten,
  • keinen Kontakt zur Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aufzunehmen,
  • die Unterlassungserklärung keinesfalls zu unterschreiben,
  • keine Zahlung ohne Absprache vorzunehmen und
  • sich anwaltlichen Rat von einem ausgewiesenen Spezialisten einzuholen.

Übermitteln Sie uns zu diesem Zweck das Abmahnschreiben nebst Anlagen zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Für ein erstes kostenloses telefonisches Gespräch werden wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Unser Ziel ist es nach einer Beleuchtung Ihres Einzelfalles die Abmahnkosten deutlich zu reduzieren bzw. gänzlich abzuwenden.

Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.