Abmahnung Waldorf Frommer wg. Zweiohrküken f. Warner Bros. Entertainment GmbH

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Die Filmgesellschaft Warner Bros. Entertainment GmbH mit Sitz im Hamburg lässt aktuell im Internet begangene Rechtsverletzungen an urheberrechtlich geschützen Filmwerken verfolgen. Hierzu beauftragt das Unterhaltungsunternehmen die im gewerblichen Rechtsschutz agierende Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, die auf eine ermittelte Urheberrechtsverletzungshandlung zunächst eine Abmahnung ausspricht.

Schon Anfang September lies die Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen aufgrund von Verstößen an dem Medienträger "Männerherzen" versenden. Die jüngsten Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte die im Auftrage der Warner Bros. Entertainment GmbH ausgesprochen werden, behandeln Verletzungen an dem Filmwerk " Zweiohrküken ". Während es bereits im Februar 2010 Abmahnungen aufgrund von Rechtsverletzungen an dem Soundtrack zu Zweiohrküken durch die Rechtsanwälte Rasch namens der Universal Music GmbH gab, erfahren jüngst auch Rechtsverletzungen an dem Film Zweiohrküken eine Verfolgung. Die deutsche romantische Komödie "Zweiohrküken" ist dem 27. August 2010 hierzulande käuflich zu erwerben.

Markus Rassi Warai
Rechtsanwalt
Viktoriastr. 36
32423 Minden
Tel: 0571 3856572
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Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Mediation

Wer sich den Film nicht kauft, sondern ihn ohne das Einverständnis der Warner Bros. Entertainment GmbH über sogenannte Peer-To-Peer Clienten in Filesharing Tauschbörsen Dritten öffentlich zugänglich macht, der begeht eine Urheberrechtsverletzung. Da mit einem Download über eine Peer to Peer Software regelmäßig auch das Anbieten der Heruntergeladenen Datei einhergeht, löst dieser Vorgang die Geltendmachung von Ansprüchen der Warner Bros. Entertainment GmbH nach § 97 UrhG gegen den Rechteverletzer aus. Nach der Ermittlung jener der Rechteverletzer zuzuweisenden IP Adresse eines Internetanschlusses und der Herausgabe der Daten des Anschlussinhabers durch den entsprechenden Internet Service Provider, macht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Warner Bros. Entertainment GmbH zunächst im Rahmen einer Abmahnung außergerichtlich die zivilrechtlichen Ansprüche der Warner Bros. Entertainment GmbH geltend.

Neben Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen werden Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche der Warner Bros. Entertainment GmbH gegenüber demjenigen Anschlussinhaber beziffert, dessen IP-Adresse im Zusammenhang mit der zugrundeliegenden Rechtsverletzung an dem Film Zweiohrküken ermittelt wurde.

Zur Abgeltung der Schadensersatzansprüche bietet die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte einen Pauschalbetrag iHv. 956,- EUR an. Allerdings stellt die Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Grundlage für das Vergleichsangebot dar. Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr wird der Empfänger der Abmahnung zur Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung angehalten. Die Vorbehaltlose Abgabe jener der Abmahnung beiliegenden Unterlassungserklärung wird gleichwohl von vielen Gerichten als abstraktes Schuldanerkenntnis iSd. § 781  BGB angesehen. Zudem beinhaltet die Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ein Unterlassungsversprechen hinsichtlich aller "geschützten Werke der Warner Bros. Entertainment GmbH". Aus diesem Anlass empfiehlt sich regelmäßig keine unüberlegte voreilige Unterzeichnung der der Abmahnung anliegenden Unterlassungserklärung.

Dennoch sollte der Abmahnungsempfänger die Abmahnung ernst nehmen und die darin gesetzen Fristen tunlichst beachten, um sich nicht den kostenträchtigen Nachteilen einer einstweiligen Verfügung auszusetzen. Anzuraten ist dem Empfänger der Abmahnung wegen des Verstoßes an dem Werk Zweiohrküken nicht selten die Vorlage der Abmahnung gegenüber einem fachkundigen Rechtsanwalt zur Einholung einer umfassenden rechtlichen Beratung.

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