Abmahnung der Rechtsanwälte FAREDS für das Filmwerk "The Dallas Buyers Club"

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Kanzlei versendet für Rechteinhaber Abmahnschreiben wegen Filesharing

Worum geht es in der Abmahnung?

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versendet Abmahnungen für den Film "The Dallas Buyers Club" im Auftrag der in den USA ansässigen Dallas Buyers Club, LLC. Der mehrfach oscargekrönte abgemahnte Film erzählt das Leben des Elektrikers Ron Woodroof der im Jahre 1986 mit der Diagnose AIDS konfrontiert wird und nach Behandlung mit dem einzigen in den Vereinigten Staaten verfügbaren Medikament schnell dem Tode nahe war. Er war nicht bereit, sich seiner voraussichtlichen Lebenserwartung von sechs Monaten zu beugen und begann sich mit der Krankheit auseinanderzusetzen.

Er suchte weltweit nach Medikamenten welche die Symptome linderten und schuf im März 1988 ein Netzwerk von Käufern und Verkäufern, den "Dallas Buyers Club", welcher auch anderen Kranken Linderung brachte. Sechs Jahre nach Erhalt der Diagnose verstarb Ron Woodroof im Jahre 1992 in Texas.

Hier ist festzustellen, dass die für den Film "The Dallas Buyers Club" verlangte Summe von 1.200,00 EUR im Vergleich zu den Forderungen anderer Kanzleien sehr hoch ist und daher nicht unüberlegt zu leisten ist. Die sicherlich Hohe Qualität des Films rechtfertigt die Höhe der Forderung nicht. Das Urheberrecht kennt keine Unterscheidung danach, ob ein Film besonders künstlerisch wertvoll ist. Ein Action Knaller unterfällt genauso dem Urheberrecht wie ein Film, der zum Nachdenken anregt wie Dallas Buyers Club.

Vorsicht vor dem beigefügten Unterlassungserklärungsvordruck

Wichtig ist für Abgemahnte zu wissen, dass im Gegensatz zu anderen Abmahnungen aussprechenden Kanzleien die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH keinen vorgefertigten Text einer Unterlassungserklärung versendet, diesen aber nebst Zahlung eines Vergleichsbetrages von 1.200,00 EUR unmissverständlich einfordert. Für letzteres ist ein Vordruck beigefügt.

Handlungsempfehlung für Abgemahnte

Bei Erhalt einer solchen Abmahnung gilt es, Ruhe zu bewahren und den beigefügten Vordruck der Zahlungsverpflichtung nicht zurückzusenden, sondern eine optimal formulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese kann i.d.R. nur ein versierter Anwalt fertigen, trotz diverser Vorlagen aus dem Internet. Denn diese geben z.B. keine Auskunft darüber, wer die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen hat: der ggf. namentlich bekannte Täter oder derjenige, welcher den Täter zur Rechtsverletzung überredet hat oder aber der Anschlussinhaber, welcher Adressat der Abmahnung ist. Das Internet hilft auch nicht weiter bei der Frage, ob die Zahlung wegen des Films "The Dallas Buyers Club" zu leisten ist. Nutzen Sie die Möglichkeit einen Anwalt der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte unter 040 411 88 15 70 im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung zu befragen. Wir helfen Ihnen weiter.