Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft wegen Don Jon

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Kanzlei mahnt für den Rechteinhaber Don Jon Nevada Filesharing an Film über Tauchbörsen ab

Eine Vielzahl von Internetanschlussinhabern sieht sich derzeit mit einer Abmahnung der Kanzlei Fareds wegen des Films Don Jon konfrontiert.

Das besondere im Falle solch einer Fareds Abmahnung wegen Don Jon ist, dass es nicht ausreicht, die Rechtsverletzung nur zu beenden. Gegenüber dem Abgemahnten kann ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden, der die Abgabe einer sogenannten Unterlassungserklärung umfasst. In der Abmahnung geht es also nicht nur um eine Geldzahlung sondern auch um weitreichendere Ansprüche.

Gegen eine Abmahnung der Kanzlei Fareds wegen Don Jon kann sich der Betroffene zur Wehr setzen. Oftmals wird in diesem Zusammenhang in unterschiedlichen Internetforen dazu geraten, eine Verteidigung im Alleingang zu starten und lediglich eine Musterunterlassungserklärung aus dem Internet zu verwenden. Eine Geldzahlung wird in dem Zusammenhang pauschal oftmals verweigert. Wer diesen Weg wählt, der hofft darauf, dass die Gegenseite die ausstehenden Ansprüche nicht innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist geltend macht. Wer diese Option wählt, der muss mit weiteren Zahlungsaufforderungen und einem Mahnverfahren rechnen.

Beide Anteile der Forderung wegen der angeblichen Rechtsverletzung an Don Jon müssen getrennt voneinander hinsichtlich ihrer Angemessenheit und Durchsetzbarkeit im Zusammenhang mit dem jeweiligen Einzelfall geprüft werden. Vor einer Reaktion auf die Fareds Abmahnung wegen Don Jon sollte sich der Betroffene ausgiebig mit dem Thema auseinandersetzen. Ziel hierbei ist es, sich näher über die Chancen, Möglichkeiten und Risiken einer außergerichtlichen Verteidigung zu informieren.

Auf das Abmahnschreiben muss in jedem Fall reagiert werden. Auch wenn der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung an dem Film Don Jons Addiction gar nicht begangen hat, bedeutet das nicht, dass er die Fareds Abmahnung ignorieren kann. Der Anschlussinhaber ist in einem gewissen Rahmen für Rechtsverletzungen, die von seinem Internetanschluss begangen wurden, verantwortlich. Wie weit die Kontroll- und Sicherungspflichten gehen, hängt davon ab, wer der Dritte ist, welcher die Urheberrechtsverletzung begangen hat. In der Abmahnung der Fareds Rechtsanwälte wegen Don Jon geht die Gegenseite erst einmal davon aus, dass der Anschlussinhaber und der Rechtsverletzer eine Person sind. Dieses ist jedoch nicht immer der Fall. Sich gegen die Forderung aus der Abmahnung zu wehren ist für den Laien nur schwer machbar. Angebrachte Gegenargumente, die die eigene Schuld entkräften sollen, könnten gegen den Abgemahnten verwendet werden.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte vertritt Abgemahnte aus ganz Deutschland gegen die Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen. Ziel einer Verteidigung ist es, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung für ihn verfasst wird. Die Entscheidung darüber, ob ein Anwalt wegen der Fareds Abmahnung für Don Jon eingeschaltet wird, sollte in aller Ruhe getroffen werden. Vor einer Inanspruchnahme sollte sich der Abgemahnte erst einmal über die Chancen und Risiken einer außergerichtlichen Verteidigung beraten lassen. Danach erste sollte eine Entscheidung getroffen werden. Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds wegen Don Jon erhalten haben, dann können Sie sich im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden.

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