Abmahnung der Kanzlei Lihl im Auftrag der Magmafilm GmbH und der Delphi Filmverleih GmbH

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Abmahnung der Kanzlei Lihl im Auftrag der Magmafilm GmbH und der Delphi Filmverleih GmbH

Die für Abmahnungen auf dem Filesharing-Sektor bekannte Kanzlei Lihl geht derzeit im Auftrag verschiedener Rechteinhaber gegen die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke in Filesharing-Netzwerken vor. Gegenstand der Abmahnungen sind nunmehr auch pornografische Filmwerke der Produktionsfirma Magmafilm GmbH sowie die Komödie „ LOL ", an der die Delphi Filmverleih GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte innehat.

Diese sollen von den betroffenen Anschlussinhabern ohne Zustimmung der Rechteinhaber in Tauschbörsen wie Shareaza oder BitTorrent öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Aus dieser Urheberrechtsverletzung macht die Kanzlei Lihl Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend.

Daneben wird die Erstattung der Kosten für die Tauschbörsenüberwachung und den gerichtlichen Auskunftsbeschluss nach §101 Abs.2, 9 UrhG verlangt. Eine Kopie des Beschlusses liegt den Schreiben allerdings nicht bei.

Für die Abgeltung sämtlicher Zahlungsforderungen wird in beiden Fällen ein Betrag von EUR 475 in Rechnung gestellt. Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung oder Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung behält sich Rechtsanwalt Lihl die Geltendmachung deutlich höherer Ersatzansprüche vor.

Von einer vorschnellen Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ist dringend abzuraten. Die einseitige Formulierung kann zu einer Veränderung der Rechtslage zu Lasten des Abgemahnten führen. Gleichzeitig sind die finanziellen Folgen kaum absehbar.
In jedem Fall ist aber zeitnahes Handeln geboten, um die in den Abmahnschreiben gesetzten Fristen zu wahren.

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