Abmahnung der Kanzlei Rasch wegen mehrerer Musikwerke auf dem Chartcontainer "German Top 100 Single Charts"

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Urheberrechtsverletzung, Unterlassungserklärung, Chartcontainer, Schadensersatz
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Rechtsanwälte Rasch mahnen im Auftrag der Universal Music GmbH gleich eine Vielzahl von Musikwerken ab

Uns erreicht eine weitere Abmahnung der

Kanzlei Rasch Rechtsanwälte
aus Hamburg

Carsten Herrle
Partner
seit 2010
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Harmsstr. 83
24114 Kiel
Tel: 04313053719
Tel: 04313053717
Web: http://www.ra-herrle.de
E-Mail:
Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht

im Auftrag der

Universal Music GmbH

wegen

"Lady Gaga - Born This Way"
"The Black Eyed Peas - The Time(Dirty Bit)"
"The Black Eyed Peas - Just Can't Get Enough"
"Pietro Lombardi - Call My Name"
"Jennifer Lopez - On The Floor"
"Rihanna - S&M"
"Milow - You And Me (In My Pocket)"
"Bullmeister - Girls Beautiful"
"Emma6 - Paradiso"
"Sarah Engels - Call My Name"

u.a.

auf dem Album

"German Top 100 Single Charts" .

Die Anwaltskanzlei Rasch fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Rasch die Zahlung von 1.200,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abgemahnte Rechtsverletzung liegt nach Angaben der abmahnenden Kanzlei darin, dass über eine Internettauschbörse (so genanntes "Peer-to-Peer"-Netzwerk) eine Urheberrechtsverletzung durch das öffentliche Bereitsstellen von Dateien begangen wurde.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Der Umfang der von der Kanzlei Rasch vorformulierten strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Universal Music GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.

Die vorliegende Abmahnung bezieht sich auf den Dateicontainer "German Top 100 Single Charts" und mithin auf eine Vielzahl von Einzelstücken. Ggf. kann es daher in diesem Zusammenhang sinnvoll sein, die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf das gesamte Musikalbum auzudehnen, um weiteren Abmahnungen vorzubeugen.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind

  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren

  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro

  • und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sie erreichen mich

telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de).

Mit freundlichen Grüßen
RA Carsten M. Herrle