Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer: "Die Reise zur geheimnisvollen Insel"

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Zur Zeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment GmbH wegen mutmaßlicher, widerrechtlicher Verwertung des Films "Die Reise zur geheimnisvollen Insel" ab.

Welchen Inhalt hat die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

In dem Abmahnschreiben von der Kanzlei Waldorf Frommer wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, dass er das Werk “Die Reise zur geheimnisvollen Insel” widerrechtlich heruntergeladen und somit gleichzeitig anderen Internetnutzern zum Download bereitgestellt hat.

Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer?

In dem Abmahnschreiben wird zum Einen die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und zum Anderen die Zahlung eines Betrags in Höhe von 956,00 Euro gefordert. Der Geldbetrag setzt sich aus den entstandenen Rechtsanwaltskosten der Gegenseite und dem Schadensersatz zusammen.

Johannes von Rüden
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Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Grundsätzlich ist die Urheberrechtsverletzung von dem Internetanschluss aus wirklich begangen worden. Stets richtet sich die Abmahnung an den Anschlussinhaber selbst, da die Vermutung besteht, dass dieser die Urheberrechtsverletzung eigenverantwortlich begangen hat. Wohnen Sie jedoch in einem Mehrpersonenhaushalt, dann ist es durchaus möglich, dass nicht Sie, sondern ein Dritter die Urheberrechtsverletzung begangen hat. In einem solchen Fall haften Sie nur als so genannter “Störer”. Dieser haftet aufgrund des Zur-Verfügung-Stellens seines Internetanschlusses. Der “Störer” ist dabei regelmäßig nicht verpflichtet, einen Schadensersatz zu zahlen.

Fraglich ist jedoch – insbesondere im vorliegenden Fall, wo es um einen Kinderfilm geht – inwiefern die Eltern für ihre Kinder haften. Hinsichtlich dessen ist festzustellen, dass Eltern grundsätzlich als Aufsichtspflichtige dafür Sorge tragen, dass ihre im Haushalt lebenden Kinder keine Urheberrechtsverletzungen durch illegales Filesharing begehen. Andernfalls können sie als Störer in Anspruch genommen werden. Allerdings haften Eltern nach neuer Rechtsprechung nicht für das Verhalten ihrer Kinder, sofern sie sämtliche Überwachungspflichten erfüllt haben. Ausreichend ist insofern, dass die Eltern ihre Kinder entsprechend belehren und ihnen illegale Tauschbörsen-Aktivitäten verbieten. Eine dauerhafte Überwachung ist hingegen nicht erforderlich, es sei denn, es liegen Anhaltspunkte für einen etwaigen Missbrauch vor. Die genauen Anforderungen richten sich auch nach dem Alter der Kinder.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung am Film “Die Reise zur geheimnisvollen Insel” erhalten haben, sollten Sie daher keinesfalls voreilig der Zahlungsaufforderung nachkommen. Vielmehr sollten Sie einen fachkundigen Anwalt kontaktieren, der Ihren Rechtsfall prüfen kann und Ihnen die gegebenenfalls bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen kann. Regelmäßig ist von der Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung abzuraten, da diese meist zu Gunsten der abmahnenden Partei ausfällt. Jedoch ist es auch keine Lösung, ganz von einer Unterlassungserklärung abzusehen, da ansonsten die Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens besteht. Mithin ist es ratsam, eine für Sie vorteilhafte, abgeänderte Unterlassungserklärung (“modifizierte”) abzugeben. Hierbei kann Ihnen ein im Internet- und Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt helfen.

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, melden Sie sich bei uns für eine rechtliche Überprüfung Ihres Falls. Nutzen Sie dafür unser kostenloses Erstgespräch und rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 0800 – 866 22 66.

VON RUEDEN
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