Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen „3 Days to Kill“

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Im Namen der Universum Film GmbH mahnt Kanzlei Filesharing von Film ab

Der Download eines Films kann diejenigen teuer zu stehen kommen, die ihn unerlaubt in einem Peer-to-Peer Netzwerk heruntergeladen haben. Unterschiedlichen Berichten im Internet zufolge geht die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer im Rahmen einer Abmahnung gegen diejenigen vor, denen zur Last gelegt wird, den Film „3 Days to Kill“ heruntergeladen und damit verbreitet zu haben.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

In der Abmahnung forderte die gegnerische Seite, widerrechtlich erlangte Kopien des Films zu löschen, den Film nicht mehr im Internet zum Download anzubieten sowie Schadenersatz und Aufwendungsersatz zu zahlen. Hinzu soll der Betroffene eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Es wird deutlich, dass die Forderung der Abmahnung aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Anteilen besteht. Nicht immer jedoch muss der Betroffene diese alle erfüllen. Nach dem Erhalt der Abmahnung geht es darum, diese zu prüfen und herauszuarbeiten, ob die Ansprüche nicht zumindest in Anteilen zurückgewiesen werden können. Dieses ist für den Laien sicherlich nur schwer machbar. Daher sollte die Angelegenheit immer an einen in der Materie kundigen Anwalt übergeben werden.

Was ist nach dem Erhalt der Abmahnung von Waldorf Frommer für „3 Days to Kill“ zu tun?

Nach dem Erhalt der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „3 Days to Kill“ sollte sich der Betroffene ausgiebig darüber informieren, welche Chancen, Risiken Kosten einer außergerichtliche Verteidigung mit sich bringt. Pauschal lässt es sich nicht beantworten, ohne den Einzelfall näher zu prüfen, was machbar ist. Daher sollten sich Betroffene nach dem erhalt der Abmahnung mit einem Anwalt besprechen. In der Regel ist diese erste Kontaktaufnahme kostenlos und im Rahmen einer Ersteinschätzung möglich. In der Abmahnung sind Fristen gesetzt. Diese sollten in jedem Fall eingehalten werden. Wer nicht innerhalb dieses Zeitraums reagiert, der schwächt seine noch gute Ausgangslage.

Was bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte im Falle einer Abmahnung?

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag.

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