Abmahnung der Nimrod Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte wegen Worms Clan Wars

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Auftraggeber rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH lässt Filesharing an Computerspiel abmahnen

Achtung Bazooka! Achtung Granate! Ups eine Mine! Hilfe eine Abmahnung! So kann es klingen, wenn nach dem Spielspaß von Worms Clan Wars eine Abmahnung folgt. Dieses Schicksal ereilt derzeit diejenigen, die das Spiel unerlaubt in einem Peer-to-Peer Netzwerk geladen und verbreitet haben. Denn der Rechteinhaber rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH hat die Rechtsanwaltskanzlei Nimrod Bockslaff & Scheffen damit beauftragt, angebliche Rechtsverletzungen an der Neuveröffentlichung Worms Clan Wars abzumahnen. Bei einem aktuellen Neupreis von etwa 20 Euro ist so eine Abmahnung wohl doppelt ärgerlich.

Die Kanzlei Nimrod Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte versendet eine Vielzahl nahezu gleichlautender Abmahnungen. Vorwurf ist aber immer, dass dem angeschriebenen Anschlussinhaber vorgeworfen wird, dass über seinen Anschluss Worms Clan Wars heruntergeladen wurde. Viele Adressaten solcher Schreiben wissen nicht, dass wenn eine Datei heruntergeladen wird, diese standardmäßig auch Dritten zur Verfügung gestellt werden. Daran knüpft die Abmahnung an, indem vorgeworfen wird, das Werk Worms Clan Wars sei über das Internet einer unbegrenzten Anzahl von Leuten zur Verfügung gestellt worden. Weiterhin fordert die Kanzlei Schadensersatz. Der Schadensersatz wird im Bereich des „geistigen Eigentums“ nicht zwingend konkret berechnet. Vielmehr steht dem verletzten Rechteinhaber ein Wahlrecht zu, wie er seinen Schaden berechnet. Er kann den Schaden damit auch nach der sog. Lizenzanalogie berechnen. Das heißt es wird gefragt, was hätte der Rechteinhaber gefordert, wenn er gefragt worden wäre. Es kommt daher nicht darauf an, ob in zum Beispiel zwei Stunden nur vier Personen das Werk von dem Anschlussinhaber hätten herunterladen können, weil die eigene Internetleitung keine größere Verbreitung zulässt.

Gegen eine Abmahnung gibt es eine Vielzahl von Gegenargumenten. So ist zu prüfen, ob der Abmahner überhaupt die erforderlichen Rechte hat, die Abmahnung auszusprechen. Ferner ist die technische Seite der Ermittlung sehr kritisch zu hinterfragen, bereits kleinste Fehler können zu einer Fehlermittlung führen. Weiter ist dann zu fragen, ob die Gebühren und der Schadensersatz angemessen sind. Auch hier gibt es abhängig von der Vorgehensweise der jeweiligen Kanzlei unterschiedliche Ansatzpunkte.

Welche Chancen, Möglichkeiten und Risiken eine außergerichtliche Verteidigung mit sich bringt, dazu berät Dr. Wachs gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung. Gerne helfen wir auch Ihnen.

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