Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte wegen The Lord of The Rings: Gollum erhalten?Das müssen Sie jetzt wissen!

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, NIMRDOD, Unterlassungserklärung, Gollum, Lord, Rings
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Die Abmahnwelle rollt weiter!

Die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin mahnt derzeit wieder verstärkt im Auftrag der Daedalic Entertainment GmbH Internetnutzer wegen vermeintlichem Filesharing an dem PC-Spiel „The Lord of The Rings: Gollum" ab, welches offenbar der bekannten und beliebten Filmreihe „Der Herr der Ringe / Lord oft he Rings" thematisch zugeordnet werden kann.

Auch heute (14.07.2023) haben uns mehrere entsprechende Anfragen von Betroffenen erreicht, die eine Abmahnung der NIMROD Rechtsanwälte erhalten haben. Den Abgemahnten wird in dem Abmahnschreiben (diese datieren in den mir vorgelegten Fällen vom 07.07.2023) der Vorwurf unterbreitet, einen angeblichen Download des Computerspiels „The Lord of The Rings: Gollum" vorgenommen zu haben.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

1. Was fordern die NIMROD Rechtsanwälte?

Dem Empfänger des Abmahnschreibens wird sog. Filesharing über ein Filesharing Netzwerk in Bezug auf das PC-Spiel The Lord of The Rings: Gollum" vorgeworfen. Der Abgemahnte wird darin aufgefordert, innerhalb der oftmals kurz gesetzten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz in Höhe von pauschal 850.- € an die NIMROD Rechtsanwälte zu zahlen. Sofern der Abgemahnte nicht reagiert, droht die Kanzlei NIMROD mit gerichtlichen Schritten. 

2. NIMROD-Abmahnung unbedingt ernst nehmen!

Sie sollten die Abmahnung von NIMROD bitte unbedingt ernst nehmen, da uns auch regelmäßig Anfragen von Betroffenen erhalten, gegen die NIMROD bereits gerichtliche Maßnahmen (wie z. B. ein gerichtliches Mahnverfahren) eingeleitet hat.

3. Abmahnung der NIMROD Rechtsanwälte ( „The Lord of The Rings: Gollum")  im erhalten, was nun?

Bitte bewahren Sie Ruhe und nehmen Sie nicht selber Kontakt zu NIMROD auf. Bitte auch nicht vorschnell bezahlen. Zunächst muss geprüft werden, ob die Vorwürfe berechtigt sind.

Dies ist nach unserer langjährigen Erfahrung nicht immer gegeben. Sofern die NIMROD - Abmahnung („The Lord of The Rings: Gollum") gerechtfertigt sein sollte, wäre darüber nachzudenken, innerhalb der Frist eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.  

Sollte die Forderung der NIMROD Rechtsanwälte allerdings unberechtigt sein, wäre die Abmahnung vollständig als unberechtigt zurückzuweisen. Ob diese Voraussetzungen in Ihrem persönlichen Fall vorliegen, muss individuell geprüft werden. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich. Wir haben 15 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der Abmahnungsverteidigung und kennen die Gegenseite seit ca. 10 Jahren bzw. haben bereits eine Vielzahl an Mandanten gegen diese vertreten und können diese daher gut einschätzen.

oberstes Ziel: Kein Geld für NIMROD!

Unsere Empfehlung:

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu NIMROD auf!

- Unterzeichnen Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung!           

- Nicht die geforderte Summe bezahlen!

- Kostenloses Erstgespräch der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!

4. Falls Vorwürfe berechtigt sind, sollte über Einigung nachgedacht werden

Auch falls die Vorwürfe leider berechtigt sein sollten, können wir in den meisten Fällen eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen, mit der Sie zusammen mit unserem Honorar (günstiger Festpreis) und der Vergleichszahlung an die Gegenseite deutlich unter dem Betrag liegen, der in dem Abmahnschreiben von Ihnen gefordert wird.

Haben Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte wegen angeblichen Downloads oder Verbreitung des Computerspiels PC-Spiel The Lord of The Rings: Gollum" erhalten? Wir helfen Ihnen gerne. 

5. Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzei Dr. Newerla nutzen!

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch (unter: 0471/483 99 88 0) an oder senden Sie uns das Abmahnschreiben gerne unverbindlich per E-Mail (info@drnewerla.de ) zu. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück. Wir vertreten Sie bundesweit und das zum fairen Festpreis gegen die NIMROD Abmahnung!

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
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