Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg für Universal Music "Lana del Rey - Born To Die"

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Kanzlei verfolgt für Rechteinhaber Filesharing von Musikalbum über Tauschbörsen

1. Worum geht es im Abmahnschreiben?

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, das Musikalbum "Lana del Rey - Born To Die"

illegal aus dem Internet heruntergeladen zu haben und auch anderen Personen zur Verfügung gestellt zu haben.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Regelmäßig geht es hier um Vorgänge, die über sog. Onlinetauschbörsen (Filesharing) abgelaufen sein sollen.

2. Was wollen die Rasch Anwälte?

Mit der Abmahnung werden Urheberrechtsverletzungen geltend gemacht.

Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer sehr kurzen Frist, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie pauschal 1200.- € zu zahlen.

3. Wie soll ich auf eine Abmahnung reagieren?

Bitte bewahren Sie Ruhe!

Keinesfalls sollten Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben und zurücksenden (hiermit würden Sie sich dazu bekennen, die Urheberrechtsverletzung begangen zu haben!).

Auch sollten Sie die 1200.- € nicht anstandslos zahlen.

4. Fristen beachten!

Die gesetzten Fristen sollten Sie bitte nicht ignorieren, auch wenn diese Ihnen etwas kurz erscheinen mögen.

Selbst falls in Ihrem Fall ein Urheberrechtsverstoß vorliegt, sollten Sie nicht zahlen und sich zunächst auf nichts einlassen.

5. Ignorieren Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung!

Bitte ignorieren Sie die vorgefertigte und der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung.

Nur wenn ein Verstoß nachweisbar vorliegt, sollte eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Mit einer geschickten anwaltlichen Formulierung ist es möglich, dass die Unterlassungserklärung ausreicht, aber Sie trotzdem kein Schuldanerkenntnis abgeben! Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich, falls es nötig sein sollte.

Auch lassen sich die geforderten Kosten oftmals deutlich reduzieren.

6. Erste-Hilfe-Programm bei Abmahnungen

1. Kein Kontakt zur Gegenseite!

2. Die beigefügte Unterlassungserklärung nicht beachten!

3. Fristen einhalten!

4. Nach Erhalt der Abmahnung umgehend einen Rechtsanwalt aufsuchen!

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehe ich Ihnen sehr gerne mit meiner Erfahrung aus weit über 100 Abmahnfällen zur Verfügung. Eine deutschlandweite Vertretung ist aus meiner Erfahrung über E-Mail und Telefon problemlos möglich.

Gerne können Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren, damit wir Ihren Fall ganz in Ruhe besprechen können. Hierzu wäre es ideal, wenn Sie mir das Abmahnschreiben vorab per E-Mail zusenden könnten (natürlich auch zunächst völlig unverbindlich und kostenlos), damit ich mich optimal vorbereiten kann.

Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des von den Abmahnern geforderten Betrages.

Mir ist es besonders wichtig, dass Sie zusammen mit meinem Honorar weniger zahlen müssen, als ursprünglich gefordert. Das natürlich nur, wenn der Vorwurf der Abmahner leider zutreffend ist. Mein oberstes Ziel ist es natürlich, dass Sie nichts zahlen müssen. Ob dieses aber auch in Ihrem Fall möglich ist, muß einzelfallbezogen geprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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