Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner: "Ziemlich beste Freunde"

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Sasse, Senator, Freunde, Abmahnung, Film
4,67 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
3

Senator Filmverleih GmbH geht gegen Filesharing des Films in Tauschbörsen vor

1. Worum geht es den Abmahnern und was wird gefordert?

Die Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner macht Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aufgrund behaupteter Verstöße gegen das Urheberrecht in Bezug auf den Film „Ziemlich beste Freunde“ für die Senator Filmverleih GmbH geltend.

Gefordert wird von den Abmahnanwälten zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 800 €.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Wie soll auf eine Abmahnung reagiert werden?

Welche Reaktion am sinnvollsten ist, hängt davon ab, ob eine Urheberrechtsverletzung in Ihrem Fall nachweisbar ist oder nicht. Sofern Sie nämlich überhaupt keine Urheberrechtsverletzung begangen haben beziehungsweise Ihnen diese nicht nachgewiesen werden kann, bräuchten Sie grundsätzlich überhaupt nicht zu reagieren.

Bitte beachten Sie aber, dass Sie unter Umständen (so genannte Störerhaftung) auch als Anschlussinhaber in Anspruch genommen werden können, wenn von Ihrem Internetanschluss aus Urheberrechtsverletzungen begangen worden sind.

Dementsprechend müsste zunächst geprüft werden, ob eine urheberrechtliche Verantwortlichkeit vorliegt.

3. Fristen nicht versäumen!

Sofern eine Prüfung Ihres Falles ergeben sollte, dass die Vorwürfe der Abmahner leider zutreffend sind, sollten Sie innerhalb der gesetzten Frist reagieren und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

Durch eine geschickte anwaltliche Formulierung können Sie verhindern, dass Sie ein Schuldanerkenntnis abgeben aber dennoch gleichzeitig eine wirksame Unterlassungserklärung abgeben. Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.

Bitte unterschreiben Sie keinesfalls die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung. Dieses würde ein Schuldanerkenntnis darstellen, was nachträglich grundsätzlich nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte.

4. 1x1 bei Abmahnungen

1. Kein Kontakt zu den Abmahnern!

2. Modifizierte Unterlassungserklärung verwenden!

3. Fristen beachten!

4.Vor Fristablauf zum Anwalt!

Wenn auch Sie eine Abmahnung im Briefkasten vorgefunden habe, können Sie sich gerne an mich wenden. Mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abmahnungsabwehr stehe ich Ihnen gerne als kompetenter Berater zur Seite.

Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des von den Abmahnern geforderten Betrages.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
Das könnte Sie auch interessieren
Urheberrecht - Abmahnung Und immer wieder Waldorf Frommer: Abmahnung "Sams im Glück" (Film)
Urheberrecht - Abmahnung Waldorf Frommer auf ein Neues: Abmahnung "Pacific Rim" (Film)
Urheberrecht - Abmahnung Die Abmahnwelle geht weiter: Abmahnung der APW Rechtsanwälte & Notar: „Oblivion" (Film)
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung von Schulenberg & Schenk: Film "Excision"